Vor der Urteilsverkündung im Berufungsprozess sagte der 64-jährige Angeklagte sarkastisch: “Ich möchte lebenslänglich. Was habe ich noch vom Leben?” Der auf freiem Fuß zur Berufungsverhandlung erschienene, unbescholtene Angeklagte wurde zu sieben Jahren Gefängnis verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig. Der Lkw-Fahrer hat nach Ansicht der Gerichte über einen Zeitraum von 23 Jahren hinweg zwischen 1988 und 2011 seine Gattin viele Male vergewaltigt.
Das Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) hat am Freitag die vom Landesgericht Feldkirch am 2. Juni 2014 verhängte Strafe bestätigt. Der Strafrahmen betrug sechs Monate bis zehn Jahre Haft. Der Schuldspruch erfolgte wegen Vergewaltigung, schwerer Nötigung, Nötigung und Körperverletzung. Den erstinstanzlichen Schuldspruch hatte der Oberste Gerichtshof (OGH) am 18. Februar 2015 bestätigt. Als Schmerzengeld muss er seiner inzwischen von ihm geschiedenen Frau 12.000 Euro bezahlen.
Nach der Urteilsbegründung sagte der 64-jährige Verurteilte: “Dann habe ich jetzt lebenslänglich, weil ich maximal noch drei Jahre lebe.” Er bestreitet nach wie vor, seine Ex-Frau jemals vergewaltigt zu haben.
Vorwürfe nicht abgestritten
Die Gerichte folgten aber den Angaben der Frau und jenen von Zeugen. Der frühere Hausarzt der Frau sagte, der Beschuldigte habe ihm gegenüber den Vorwurf der Vergewaltigung schon im Jahr 1996 nicht abgestritten. Er habe seine Frau zweimal mit Geschlechtskrankheiten infiziert. Weil er trotzdem weiterhin kein Kondom verwendet habe, habe sie nicht mit ihm schlafen wollen. Depressionen und Unterbauchschmerzen seiner Patientin führe er auf die Vergewaltigungen zurück, gab der Arzt zu Protokoll.
Schuldig gesprochen wurde der Mann auch, weil er nach den Feststellungen der Gerichte seine damalige Frau zwischen 1983 und 2011 in einer Vielzahl von Fällen geschlagen und dabei verletzt hat. Der Angeklagte sagte, er habe sie bis 1990 geschlagen.
Das Oberlandesgericht gab am Freitag den Strafberufungen der Staatsanwaltschaft und des Angeklagten keine Folge. Staatsanwältin Elisabeth Ellinger meinte, angesichts des über 20 Jahre andauernden Martyriums für das Opfer sei die Strafe zu erhöhen. Verteidiger Felix Graf forderte eine deutliche Herabsetzung der Strafe.
Strafe angemessen
Sieben Haftjahre seien für die vielen und Jahre andauernden Straftaten in der Ehe angemessen, sagte der OLG-Senatsvorsitzende Anton Mayr.
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