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Angeklagte: Freund wollte Cousin umbringen lassen

Auftragsmord erfunden? 21-Jährige wegen Verleumdung angeklagt.
Auftragsmord erfunden? 21-Jährige wegen Verleumdung angeklagt. ©VOL.AT/ Themenbild
Feldkirch. Die Staatsanwaltschaft glaubt aber, dass die 21-Jährige die Geschichte vom geplanten Auftragsmord erfunden und ihren Exfreund so verleumdet hat.

Ihr damaliger Freund habe seinen Cousin umbringen lassen wollen. Das behauptete in der gestrigen Hauptverhandlung am Landesgericht Feldkirch eine 21-jährige Deutsche. Die Staatsanwaltschaft hingegen geht davon aus, dass der Lehrling die Geschichte vom geplanten Auftragsmord erfunden hat. Deshalb wurde die unbescholtene Frau vor allem wegen Verleumdung angeklagt.

In der Gerichtsverhandlung am Montag wurde noch kein Urteil gefällt. Richterin Angelika Prechtl-Marte hat die Verhandlung zur Einvernahme von Zeugen vertagt. Die unbescholtene Angeklagte sagte, sie sei nicht schuldig. Verteidiger Gerhard Scheidbach beantragte einen Freispruch.

Die Angeklagte sagte vor Gericht, ihr damaliger Dornbirner Freund habe zu ihr im August 2015 am Telefon gesagt, er habe vor, seinen Schweizer Cousin umbringen zu lassen. Mit dem Auftragsmord habe er zwei Tschetschenen beauftragt. Dafür werde er ihnen 3000 bis 3500 Euro bezahlen. Die Tschetschenen sollten den Cousin aus der Lustenauer Diskothek Sender unter einem Vorwand ins Freie locken und ihn dort abstechen. Er hasse seinen Cousin und wolle ihn tot sehen. Für den Auftragsmord habe er bereits einen Vertrag unterschrieben, habe ihr Freund ihr am Telefon erzählt.

Zwei Freundinnen der Angeklagten erstatteten im August 2015 bei der Polizei Anzeige wegen des geplanten Auftragsmords. Die Angeklagte bestätigte vor der Polizei zunächst, vom Mordplan erfahren zu haben. Später nahm sie bei der Polizei aber ihre belastenden Angaben zurück. Das habe sie aus Angst vor ihm getan, sagte die Angeklagte gestern vor Gericht. Sie habe befürchtet, wieder von ihm verprügelt zu werden. Mittlerweile sei er nicht mehr ihr Freund.

Nach der Anzeige bei der Polizei ist gegen den Dornbirner ermittelt worden. Bei ihm wurde eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Die Staatsanwaltschaft hat das gegen ihn geführte Strafverfahren inzwischen aber eingestellt. Denn die Strafverfolgungsbehörde ist davon überzeugt, dass die 21-Jährige ihrem ehemaligen Freund wahrheitswidrig einen Mordplan angedichtet hat.

Falsche Zeugenaussage

Angeklagt wurde die junge Deutsche auch wegen Bestimmung zur falschen Zeugenaussage bei der Polizei. Sie soll ihre Freundinnen dazu angestiftet haben, bei der Polizei den erfundenen Mordplan anzuzeigen. Die Freundinnen behaupteten vor der Polizei, sie selbst hätten in der Diskothek ein Gespräch über den geplanten Auftragsmord belauscht.

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