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Angeklagte erschien nicht: Mutter wollte einspringen

Das mutmaßliche Stalking-Opfer fordert von der Angeklagten Schadenersatz
Das mutmaßliche Stalking-Opfer fordert von der Angeklagten Schadenersatz ©VOL.AT
Feldkirch - Betagte Dame reiste aus Bosnien vergeblich zum Stalking-Prozess nach Feldkirch an.

Derartiges habe er zuvor noch nie erlebt, merkte gestern Strafrichter Günther Höllwarth an. Denn eine Mutter meinte allen Ernstes, sie könne für ihre angeklagte, aber abwesende Tochter einspringen. Der Richter des Landesgerichts Feldkirch sagte der älteren Frau, dass das nicht möglich sei. Die Strafprozessordnung erlaubte das nicht. Er vertagte den Stalking-Prozess, weil die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Verhandlung in Abwesenheit der Angeklagten nicht vorlagen.

Kein Verständnis

Die Mutter der Angeklagten war für die Strafverhandlung in Feldkirch eigens aus Bosnien angereist. Obwohl ihr der Gerichtsdolmetscher die Problematik eingehend erklärte, zeigte die betagte Dame kein Verständnis dafür, dass sie ihre Tochter nicht als Angeklagte vertreten durfte.

Ihre angeklagte Tochter sei krank und deshalb nicht zur Verhandlung erschienen, erklärte die Bosnierin. Deshalb habe sie sich auf den weiten Weg gemacht, um sich den gegen ihre Tochter erhobenen Vorwürfen zu stellen, teilte die Mutter mit.

Ihrer angeklagten Tochter legt die Staatsanwaltschaft Feldkirch das Vergehen der beharrlichen Verfolgung zur Last. Demnach soll die Bosnierin zwischen 29. August 2013 und 12. September 2015 einen Vorarlberger gestalkt haben. Sie soll dem Mann aus dem Bezirk Feldkirch gegen seinen Willen innerhalb eines Zeitraums von zwei Jahren unzählige E-Mails und Facebook-Nachrichten geschickt und ihn zudem oft angerufen haben. Dadurch, so der Strafantrag, sei das mutmaßliche Opfer in seiner Lebensführung unzumutbar beeinträchtigt worden.

Für beharrliche Verfolgung, wie Stalking im Strafgesetzbuch genannt wird, sieht Paragraf 107a bis zu ein Jahr Gefängnis oder eine Geldstrafe von bis zu 720 Tagessätzen vor. Zur Hauptverhandlung nicht erschienen ist gestern neben der Angeklagten auch der Opfer-Anwalt. Das mutmaßliche Stalking-Opfer fordert von der Angeklagten Schadenersatz.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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