„Ich weiß doch nicht, wie alt die waren, ausgeschaut haben die beiden wie 19 oder 20“, rechtfertigt sich der Oberländer. Der junge Mann, der in seiner Vergangenheit bereits drei Mal mit den Strafrecht in Konflikt geraten war, saß sogar in Haft. Er wurde bedingt entlassen, zehn Monate und eine Geldstrafe hat er noch offen. „Sie waren kaum draußen, haben Sie sofort wieder mit dem Verkauf weiter gemacht!“, kann die Richterin den Arbeitslosen nicht verstehen.
Schüler im Zeugenstand
Der heute 17-jährige Schüler gab vor der Polizei als Zeuge an, dass er ziemlich sicher sei, dass der Cannabisverkäufer wusste, dass er erst 15 oder 16 war. Der Junge wurde sogar noch um den Stoff betrogen, denn nach Bezahlung von 50 Euro händigte der Lieferant das Marihuana nicht aus. Die Abzocke gibt der Beschuldigte zu, dass er wusste, dass seine Abnehmer zum Teil noch so jung waren, verneint er jedoch. Wegen eines weiteren Zeugen, der den Angeklagten hinsichtlich des Alters seiner Abnehmer schwer belastet, wurde der Prozess vertagt.
(Red.)
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