Der Streit beschäftigt die Gerichte in Vorarlberg schon seit Jahren. Ein Niederländer behauptete, ein Dornbirner Millionär sei sein Vater. Der Leichnam des Verstorbenen wurde im Jahr 2014 sogar exhumiert, um die Vaterschaft nachzuweisen – das Ergebnis war negativ. Gegen diesen Bescheid ging der Niederländer vor. Das Gericht entschied jedoch im vergangenen Jahr endgültig und rechtskräftig: Der Niederländer ist kein Blutsverwandter des Millionärs. Allerdings kündigte der Mann kurz nach dem Urteil an, vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen zu wollen.
Halbbruder bekennt sich schuldig
Zunächst stehen er und sein Halbbruder jedoch selbst vor Gericht und müssen sich wegen versuchtem schweren Betrug und der Fälschung einer Unterschrift verantworten. Diese, für die Beweisführung in der Vaterschaftsklage erhebliche, Unterschrift sollen die beiden gefälscht haben. Dazu bekannte sich der 45-jährige Halbbruder in einem ersten Prozess bereits schuldig.
(red)
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