Das Abkommen sieht vor, dass österreichische Grenzgänger nicht gesondert besteuert werden, sondern der vollen Quellensteuer unterliegen. Zudem erweitert die Vereinbarung die Amtshilfe bei Steuerbetrug und bei Holdinggesellschaften.
Die eidgenössische Steuerverwaltung setzt das Doppelbesteuerungsabkommen bereits seit Jahresbeginn um. Das heißt, dass die Steuerverwaltung den – je nach Ort und Kanton unterschiedlichen – vollen Steuersatz bei den Löhnen und Gehältern der Grenzgänger einbehält. Von diesem Steueraufkommen erhält Österreich am Ende des Jahres 12,5 Prozent von der Schweiz erstattet, erläuterte das Finanzamt Feldkirch auf APA-Anfrage.
Für die Grenzgänger bringt das Doppelbesteuerungsabkommen laut Finanzamt keine finanziellen Nachteile. Die Mehrabgaben in der Schweiz vermindern den zu leistenden Einkommenssteuerbetrag in Österreich. Nach der alten Regelung hatten die Grenzgänger drei Prozent Quellensteuer in der Schweiz bezahlt und anschließend den Rest des Geldes in Österreich versteuert.
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