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Änderungen nur durch die Verfasserin

„Der Frauensituationsbericht ist in keiner Phase der Entstehung ’manipuliert’ worden“, stellt Landesrätin Eva Maria Waibel in einer Anfragebeantwortung klar.

Die Verfasserin des Berichtes, Susanne Feigl, habe dem Land den Rohbericht vorgelegt und auf Grund der Korrekturwünsche, die ihr von den zuständigen Abteilungen des Landes zugeleitet wurden, „in eigener Verantwortung Änderungen und Ergänzungen vorgenommen“, betont Waibel.

Zu betonen sei auch, dass es Änderungswünsche nur in solchen Angelegenheiten gab, die in die Kompetenz des Landes fallen – zum Beispiel Kinderbetreuung, Kindergärten oder Zahlen der Landesverwaltung – und weder die AK noch den ÖGB betreffen. So wurde etwa die – schlichtweg falsche! – Feststellung “65 Prozent der Vierjährigen … besuchen in Vorarlberg einen Kindergarten“ korrigiert, weil es tatsächlich mehr als 94 Prozent sind. „Das zu korrigieren ist nicht nur Recht sondern geradezu Pflicht einer öffentlichen Körperschaft, um die Öffentlichkeit korrekt zu informieren“, schreibt Waibel.

Da es sich um einen Rohbericht handelte, sind alle Korrektur- und Ergänzungswünsche an die Verfasserin über das Frauenreferat bzw. die Fachabteilungen des Landes direkt direkt weitergeleitet worden. Danach lag jede Änderung in der Kompetenz der Verfasserin, auf die endgültige Fassung wurde von Seiten des Landes daher kein Einfluss genommen. Besonderen Wert legt Landesrätin Waibel auch auf die Feststellung der Verfasserin, dass es durch die Änderungswünsche keinerlei Verzerrungen und inhaltlich verfälschte Aussagen, sondern nur Richtigstellungen gab.

Sämtliche Vorwürfe, so Waibel, „sind daher völlig haltlos und entbehren jeder Grundlage“.

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