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Änderung des Waffengesetzes

In einer Anfrage an Innenministerin Liese Prokop wollen die drei Vorarlberger Bundesräte Jürgen Weiss, Edgar Mayer und Reinhold Einwallner wissen, ob sie bereit wäre, eine Änderung des Waffengesetzes zu betreiben.

Danach sollen so genannte Softguns von Personen unter 18 Jahren nicht erworben oder besessen werden dürfen. Die Vorarlberger Bundesräte betonen, dass in letzter Zeit vermehrt festzustellen ist, dass so genannte Softguns von Jugendlichen für Gewalttaten verwendet werden. ÖVP-Bundesratsvizepräsident Jürgen Weiss: „Diese Waffenimitate erwecken den Eindruck eines Spielzeugs, können aber mit Munition in Form von Plastikkügelchen bei unsachgemäßer Handhabung erhebliche Verletzungen hervorrufen. So hat beispielsweise kürzlich in Feldkirch ein neun¬jähriger Schüler einem Mädchen ins Gesicht geschossen, wobei das Geschoss ein Auge des Mädchens nur knapp verfehlt hat.“

ÖVP-Bundesrat Edgar Mayer betont, dass abgesehen von dieser konkreten Gefährdung Softguns bei Kindern und Jugendlichen zu einer über das Spielerische hinausgehenden Gewöhnung an Waffengebrauch und Gewaltbereitschaft führen können. „Für den Erwerb von Softguns bis zu einer bestimmten Bewegungsenergie besteht keine Altersgrenze, der Verkauf ist auch nicht dem Fachhandel und einer ausreichenden Beratung vorbehalten, sondern erfolgt vielfach auf andere Weise.“ Die Bundesräte betonen, dass es in den Ländern als rasche Reaktion bereits Bemühungen gebe, im Rahmen der Zuständig¬keit für den Jugendschutz, Abgabebeschränkungen festzulegen. „Zweckmäßig“, so die drei Vorarlberger Bundesräte, „wäre allerdings, durch eine Änderung des Waffengesetzes eine klare und eindeutige Regelung zu treffen, wonach Softguns jeglicher Art von Personen unter 18 Jahren nicht erworben oder besessen werden dürfen.“

Quelle: ÖVP Landtagsklub Vorarlberg

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