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Änderung des Raumplanungsgesetzes

Die Erstellung eines räumlichen Entwicklungskonzepts als Grundlage für Flächenwidmungs- und Bebauungsplan bleibt für die Vorarlberger Gemeinden weiterhin freiwillig. Umsetzung erfolgt nur im notwendigen Ausmaß.

Der Vorarlberger Landtag beschloss am Mittwoch zwar die Änderung des Raumplanungsgesetzes, sah darin aber von einer diesbezüglichen Verpflichtung der Kommunen ab. Obwohl SPÖ und Grüne einen Abänderungsantrag gestellt und obligatorisch räumliche Entwicklungskonzepte verlangt hatten, stimmten auch sie beim Gesetzes-Beschluss mit.

Mit der Gesetzesänderung erfolgte die Umsetzung der EU-Richtlinie über strategische Umweltprüfung (SUP). „Die Landesregierung lässt sich dabei von der Maxime leiten, die SUP-Richtlinie nur im unbedingt erforderlichen Maß umzusetzen“, sagte Rainer Gögele, ÖVP-Bereichssprecher für Raumplanung und Gemeindeentwicklung. Die schmale Umsetzung der SUP-Richtlinie bedeute für die Landes- und Gemeindeverwaltungen einen vertretbaren Mehraufwand. 61 der 96 Vorarlberger Gemeinden würden auch ohne Verpflichtung Anstrengungen hinsichtlich eines räumlichen Entwicklungskonzepts unternehmen.

Unterstützung erhielt Gögele vom FPÖ-Bereichssprecher für Umwelt, Siegi Neyer. Auf Grund des zu erwartenden Aufwands und der damit verbundenen Kosten erfolge die Umsetzung „richtigerweise“ nur im notwendigen Ausmaß. Werner Posch (SPÖ) und Johannes Rauch (Grüne) sprachen sich im Namen ihrer Fraktionen für eine Verpflichtung der Gemeinden zur Erstellung eines räumlichen Entwicklungskonzepts aus. Allgemein kritisierte Rauch in Richtung der Landesregierung, „dass ihr Eifer, zu den Top 110 in Europa zu gehören, immer dann nachlässt, wenn es um Umweltangelegenheiten geht“. Sozialdemokraten und Grüne stimmten trotz der Ablehnung ihres Abänderungsantrags für die Gesetzesänderung, weil sie eine Verbesserung gegenüber der derzeitigen Situation bringe.

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