Amtsverlust bei Sexualdelikt und Folter
Damit entfallen ab 1. Jänner 2013 die meist langwierigen Disziplinarverfahren bei Strafen unter zwölf Monaten bedingt bzw. sechs Monaten unbedingt. Das hat Heinisch-Hosek mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst ausverhandelt.
Außerdem werden Beamte und Vertragsbedienstete sofort (bei Streichung eines Drittels des Lohns) vom Dienst suspendiert, wenn gegen sie wegen dieser Delikte Anklage erhoben wird. Damit der Dienstgeber davon erfährt, müssen die Staatsanwaltschaften ihm diese Anklagen künftig melden.
Amtsverlust erst ab 12 Monaten
“Wir ziehen die schwarzen Schafe sofort aus dem Verkehr”, pries Heinisch-Hosek. Derzeit führt erst eine Verurteilung zu zwölf Monaten bedingt bzw. sechs Monaten unbedingt zum Amtsverlust. Das Strafmaß bleibt aber oft unter dieser Schwelle – womit Disziplinarkommission und -oberkommission am Zug sind, wo das Verfahren “langwierig und oft problematisch” sei. So etwa im Fall des Polizisten, der im Zuge der Kinderporno-Operation Sledgehammer zu vier Monaten bedingt verurteilt wurde.
Der Fall Bakary J.
Im Fall Bakary J. verstrichen zwischen Tat und Konsequenz sechs Jahre: 2006 wurde der Gambier bei einem Polizeieinsatz nach einem gescheiterten Abschiebungsversuch schwer verletzt. 2009 wurden die WEGA-Beamten zu bedingten Haftstrafen verurteilt – und erst 2012 nach langem Verfahren vor Disziplinar- und Disziplinaroberkommission sowie Befassung des Verwaltungsgerichtshofes entlassen.
“Damit ist jetzt Schluss”, freute sich Heinisch-Hosek über ihre Einigung mit der Gewerkschaft über die “bahnbrechende” Neuerung. Sie wird im Zuge der Herbst-Dienstrechtsnovelle im Parlament beschlossen und soll mit 1. Jänner 2013 in Kraft treten.
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