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Amtsmissbrauch bei Wiener Polizei: 3 Jahre Haft

Die Vertragsbedienstete soll fast 5.000 Mal Gebühren in die Eigene Tasche gesteckt haben.
Die Vertragsbedienstete soll fast 5.000 Mal Gebühren in die Eigene Tasche gesteckt haben. ©APA
Fast 5.000 Mal soll eine Wiener Vertragsbedienstete bei der Polizei Amtsmissbrauch begangen haben. Sie steckte regelmäßig eine Gebühr in die eigene Tasche.

Wegen Amtsmissbrauchs in 4.993 Fällen ist eine ehemalige Vertragsbedienstete der Wiener Polizei am Dienstag am Landesgericht für Strafsachen zu drei Jahren Haft, davon zwölf Monate unbedingt verurteilt worden. Außerdem muss sie laut bereits rechtskräftigem Urteil der Landespolizeidirektion den angerichteten Schaden von 102.000 Euro zurückbezahlen.

Frau steckte Gebühr in eigene Tasche

Die 53-Jährige Frau war an ihrer Dienststelle unter anderem für das Ausstellen von Strafregisterbescheinigungen zuständig. Die dafür fällige Gebühr (derzeit zwischen 25 und 30 Euro) steckte sie seit 2012 fast 5.000 Mal in die eigene Tasche. “Wenn das Geld vor einem liegt, ist das schon sehr verlockend”, erklärte sie nun einem Schöffensenat (Vorsitz: Wolfgang Etl). Erst im Vorjahr flogen ihre Malversationen auf. Bei der strafrechtlichen Aufarbeitung und der Schadensermittlung war es sehr hilfreich, dass sich anhand von Listen jeder einzelne Fehlgriff nachweisen ließ.

Die Angeklagte, die sich reumütig geständig zeigte, verwies auf ihre finanzielle Notlage. Ihr Lebensstil und die hohen Fixkosten für ihre 90 Quadratmeter-Wohnung wären mit ihrem Einkommen nicht zu bestreiten gewesen. “Warum sind Sie nicht in eine kleinere Wohnung gezogen?”, fragte der Richter. – “Ich hätt’ mir die Übersiedlung nicht leisten können.”

Alter als mildernd angerechnet

Trotz des immensen Schadens und des langen Tatzeitraums fand der Senat mit einer teilbedingten Haftstrafe “gerade noch” das Auslangen, wie der Vorsitzende betonte. Neben dem Geständnis wurden der Frau ihre bisherige Unbescholtenheit und ihr Alter über 50 mildernd angerechnet. Sie nahm nach längerer Besprechung mit ihrer Verteidigerin das Urteil an. Staatsanwalt Harald Bohe hatte ebenfalls keine Einwände.

(APA/red)

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