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Ärztefehler führte zu Amputation

Die Operation im LKH Bludenz verlief bei dem 15-Jährigen alles andere denn optimal.
Die Operation im LKH Bludenz verlief bei dem 15-Jährigen alles andere denn optimal. ©VOL.at
(VN) Feldkirch - Gutachten offenbart gravierende Mängel bei Behandlung eines 15-jährigen Schülers.

Jetzt ist es bittere Gewissheit: Eine Reihe von ärztlichen Fehlern hat dazu geführt, dass einem 15-jährigen Schüler aus Ludesch der linke Unterschenkel amputiert werden musste. Der Jugendliche war Anfang April mit einer schweren Knieverletzung in die Unfallabteilung des Landeskrankenhauses Bludenz eingeliefert worden. Dort lief laut Gutachten dann alles schief, was nur schieflaufen kann. Von der Anamnese über die Operation bis hin zur Nachkontrolle und Dokumentation des Falles deckte die Untersuchung teils gravierende Mängel auf.  

Schadenersatzforderung

Gestern gab es ein Gespräch zwischen Patientenanwalt Mag. Alexander Wolf und den Eltern. Teilgenommen hat aber auch der betroffene Jugendliche, der im Sommer einen Reha-Aufenthalt in Bad Häring absolvierte. In den nächsten Tagen soll eine Schadenersatzforderung formuliert werden. Sie geht an die Krankenhausbetriebsgesellschaft (KHBG) und deren Versicherung. „Ich erwarte mir, dass die ‚Haftung dem Grunde nach‘ durch die KHBG jetzt anerkannt wird“, sagte Wolf auf VN-Nachfrage. Ein solches Anerkenntnis ist nötig, um auch derzeit noch nicht absehbare Spätfolgen der Behinderung geltend machen zu können. Das Gutachten, das von der KHGB bzw. der Versicherung in Auftrag gegeben wurde, lobt der Patientenanwalt als „sehr seriös und nachvollziehbar“. Es sei penibel genau und gut gearbeitet worden. Dafür hat es mit 63 Seiten auch einen entsprechenden Umfang.

Massive Komplikationen

Passiert ist der tragische Zwischenfall, der zur Amputation führte, bei einer Fahrt mit dem Alpine Coaster am Golm. Laut Polizeibericht fiel der Schüler bereits in der ersten Kurve aus dem Schlitten in das Fangnetz. Mit einer schweren Knieverletzung kam er ins LKH Bludenz. Dort wurde der Jugendliche umgehend operiert. Nach dem Eingipsen des Fußes kam es allerdings zu massiven Durchblutungsstörungen und Absterben von Gewebe. Als Ärzte die schwerwiegende Komplikation erkannten, war es allerdings schon zu spät. Auch die Verlegung ins LKH Feldkirch half nichts mehr. Als einzige Lösung blieb die Amputation des linken Unterschenkels. Sehr schnell wurde ein Behandlungsfehler vermutet. Der Arzt erstattete Selbstanzeige. Politik und KHBG-Führung sagten eine lückenlose Aufklärung zu.

Vernichtende Ergebnisse

Die hat das seit Montag vorliegende Gutachten erbracht. Die Ergebnisse sind vernichtend. Demnach wurden „grundlegende Prüfungen unfallchirurgischer Maßnahmen“ unterlassen. „Die Anamnese war ungenau, beim Eingriff wurden Fehler gemacht und auch die Arterien- sowie Sensibilitätskontrollen wurden nicht wahrgenommen“, zitiert Patientenanwalt Alexander Wolf aus dem Gutachten. Außerdem kommt die Untersuchung zum Schluss, dass die Dokumentation ebenfalls Mängel aufwies. Alle Punkte zusammen mündeten in der letztlich unabwendbaren Amputation des linken Unterschenkels. Knapp sechs Monate hat es gedauert, bis das Gutachten vorlag. Nun kann die Patientenanwaltschaft weitere zivilrechtliche Schritte unternehmen. Das soll, so Wolf, sehr schnell geschehen. Die strafrechtliche Bearbeitung des nun offenkundigen Behandlungsfehlers obliegt der Staatsanwaltschaft. Sie wartet allerdings noch auf ein von ihr eigens bestelltes Gutachten.

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