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Ampelregelung bei Werbenhof-Brücke

Durch eine Ampelregelung ist die Brücke nur einspurig befrahrbar.
Durch eine Ampelregelung ist die Brücke nur einspurig befrahrbar. ©edithhaemmerle
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Dornbirn. In der Verlängerung der Höchsterstraße in Richtung Sender ist die Brücke beim Werbenhof über die Autobahn durch eine Ampelregelung nur einspurig befahrbar.

Grund für die Bauarbeiten sind die Anbringung eines Rad- und Fußweges auf einer Seite der Brücke. Die Bauarbeiten werden, lt. Auskunft von Matthias Brotzge, noch bis voraussichtlich September dauern und somit auch die Ampelregelung über die Brücke.

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