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AMIS-Prozess - Angeklagter Mitter: „Situation war aussichtslos“

„Die Situation war aussichtslos, wir mussten da durch - bis hier her“, sagte der dritte Angeklagte im AMIS-Prozess, Thomas Mitter, heute am dritten Prozesstag bei seiner Einvernahme durch Richterin Daniela Setz-Hummel.

„Ist Ihnen bewusst gewesen, dass die Lücke immer größer wird und damit auch das Problem?“, fragte die Richterin. „Ja, ich hab’ die Augen davor verschlossen“, so der geständige Angeklagte.

Als ihm im Zuge des Management-buy-out-Planes im Juli 2005 die von den Wirtschaftsprüfern errechnete Lücke zwischen den einbezahlten Kundengeldern und den tatsächlich vorhandenen Geldern bekannt wurde, habe es ihn „umgehauen“. Die errechnete Summe betrug damals 150 bis 160 Mio. Euro. „Ich war schockiert vom Ausmaß dieser Summe“, so Mitter, der in der AMIS für die sogenannten Redemptions hauptverantwortlich war. Unter Redemptions werden im AMIS-System ungerechtfertige Geldentnahmen von Kundenkonten verstanden, die nicht auf deren Depotauszügen aufscheinen. Um die Luxemburger Depotbank anzuweisen, sei es nicht notwendig gewesen, die Höhe dieser Lücke zu kennen. Zwischen 2001 und 2005 hat Mitter laut Richterin rund 250 Redemptions durchgeführt.

Einmal sei er im Zuge der AMIS-Prüfung durch die Aufsichtsbehörden 20 Minuten befragt worden. Dabei sei es seiner Erinnerung nach um „Fondsorders“ gegangen, das System AMIS sei nicht davon betroffen gewesen.

Zu Beginn seiner Einvernahme beschrieb Mitter (35) seine bisherige berufliche Laufbahn. Nach seiner Sponsion zum Magister der Handelswissenschaften an der WU-Wien habe er ein halbes Jahr bei Visa Austria gearbeitet und sei dann im Juni 2000 über den Mitangeklagten Thomas Böhmer, einem Studienfreund, in die damalige AMIS-Vorgängerin AMV als Sachbearbeiter ins Fondsmanagement gekommen. Vorkenntnisse habe er keine gehabt. Böhmer habe ihm die AMIS als boomendes Unternehmen mit tollem Klima beschrieben. Bei Visa sei er auch mit dem Gehalt unzufrieden gewesen. Der interne Aufstieg bis zum Vorstandsmitglied sei schnell erfolgt, dabei war Mitter laut Richterin auch für die interne Kontrolle zuständig. Mitter übte auch in mehreren AMIS-Töchtern Funktionen aus.

2000 sei er in ein nach außen hin funktionierendes System eingestiegen. Sukzessive habe er bemerkt, dass etwas nicht stimme. Im August 2000 sei ein Fax an Böhmer irrtümlich bei ihm gelandet, mit einer Überweisung der Lucie SA an die Bank Colbert zugunsten von Böhmer und dem damaligen AMIS-Chef Harald Loidl. Die nächste Stufe seien dann unüblich hohe Redemptions gewesen, die er dann auch selbst durchgeführt habe.

Ab Anfang 2001 habe er dann voll von den betrügerischen Handlungen gewusst. Er könne sich nicht erinnern, ob er „eingeweiht“ worden war. Er habe mit niemanden darüber gesprochen. „Ich habe in der Firma Zukunft für mich gesehen, Aufstiegsmöglichkeiten“. Auch hätte er sich ja selbst belastet.

„Aus falscher Loyalität zu Böhmer“ und wegen des hohen Gehaltes habe er sich auf das Ganze eingelassen, so Mitter auf eine Frage der Richterin. „Ich war ein braver Soldat, zumindest für eine gewisse Zeit“. Die Straffälligkeit sei ihm damals in diesem Umfang nicht bewusst gewesen. Außer seinem laufenden Gehalt habe er anfangs dafür nichts bekommen. „Ich hatte keine Exit-Strategie“, so der Angeklagte.

In seiner am Nachmittag fortgesetzten Einvernahme hat der Angeklagte betont, dass alle Kontrollinstanzen versagt hätten.

„Nur weil alle internen und externen Kontrollinstanzen versagt haben“, hätte das betrügerische AMIS-System so lange und so gut funktionieren können, sagte der geständige Mitangeklagte im AMIS-Prozess, Thomas Mitter, bei seiner am Nachmittag fortgeführten Einvernahme. „Die interne Kontrolle war aber mager – das Vier-Augen-Prinzip zwischen Böhmer und Loidl – und Sie“, bemerkte Richterin Daniela Setz-Hummel.

Um auf die Lücke zwischen den eingezahlten Kundengeldern und den tatsächlich vorhandenen Depotgeldern draufzukommen, hätte ein externer Prüfer die Summe aller Fondsvermögen in Luxemburg bei der Depotbank nachfragen müssen. Das wäre der Ist-Stand gewesen. Der Soll-Stand wäre aus dem Computerprogramm „Investor“ ersichtlich gewesen. „Dazu hätte man keine Woche gebraucht“, so Mitter auf Frage der Richterin.

Nach der Suspendierung der Luxemburger Fonds im Jahr 2004, die auch veröffentlicht worden sei, habe man auch gegenüber der Finanzmarktaufsicht (FMA) dies so präsentiert, „dass wir durch hereinkommende Kundengelder die Rückflüsse finanzieren“, so Mitter. Die Kunden seien nicht direkt von der Suspendierung informiert worden, die Franchisenehmer schon.

Mitter bekannte sich heute nicht nur der Beitragstäterschaft beim betrügerischen AMIS-System für schuldig, sondern auch der unrechtmäßigen Bereicherung und Abgabenhinterziehung. Unrechtmäßig bereichert hat sich Mitter – wie auch die anderen Mitangeklagten – über die Realimpex Trading & Consulting AG (Realimpex). Diese Gesellschaft gehörte wirtschaftlich zu je einem Drittel den Mitangeklagten Dietmar Böhmer und Wolfgang Gänsdorfer und zu je einem Sechstel Mitter und Alban Kuen.

Die von den Luxemburger Fonds (Sicavs), wo die Kundengelder angelegt waren, abgezweigten Kundengelder wurden entweder direkt oder über die Liechtensteinische Lucie SA an die Realimpex überwiesen und von dort zu je einem Drittel an Böhmer und Loidl und zu je einem Neuntel an Gänsdorfer, Mitter und Kuen weiter verteilt, gab Mitter heute zu Protokoll. Mitter hat nach seinen heutigen Angaben aus der Realimpex 250.000 Euro zu Unrecht aus Kundengeldern bezogen. Davon habe er 100.000 Euro wieder in die AMIS investiert. 60.000 Euro habe er an Gänsdorfer geliehen und bis heute nicht zurückerhalten. Bis zu seiner Verhaftung habe er den Rest verbraucht, sagte der Angeklagte. „Ich hab’ gut gelebt“, so Mitter.

Er habe sich nie überlegt, wie Böhmer oder Loidl, sich einer Verhaftung durch Flucht zu entziehen: „Nein, weil Österreich meine Heimat ist, ich würde sie nie verlassen“, sagte Mitter auf eine diesbezügliche Frage der Richterin. Auch seien die Beziehungen zu Loidl und Böhmer damals – im Jahr 2005 – nicht mehr die besten gewesen. Mitter wurde als erster der Angeklagten in Untersuchungshaft genommen und nach einem halben Jahr gegen eine Kaution von 100.000 Euro wieder freigelassen. Die Kaution sei von seinem Vater, seiner Mutter und seiner Ehefrau aus privaten Mitteln aufgebracht worden, so Mitter.

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