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Amann poltert gegen Straßenverkehrsnovelle

©APA/Hofmeister
"Das Novelle der Straßenverkehrsordnung betreffend Drogenlenker schießt weit über das Ziel hinaus und erhöht neuerlich die Ungleichbehandlung von Drogenkonsumenten gegenüber Alkoholkonsumenten", schimpft der "Legalize Österreich"-Obmann in einer heutigen Aussendung. 

Zusätzlich zu Amtsärzten sollen künftig auch 300 besonders geschulte Polizisten die Fahruntauglichkeit durch Drogen im Straßenverkehr feststellen dürfen. Außerdem können verdächtige Lenker von diesen zu einem Bluttest verpflichtet werden. Dies geht aus der vom Verkehrsministerium in Begutachtung geschickten 32. StVO-Novelle hervor. Bernhard Amann, Obmann des Vereins „Legalize Österreich!“ kritisiert diese neue geplante Novelle am Montag scharf. “Offenbar geht es der Regierung bei dieser Novelle der StVO nicht darum, menschenwürdige und gerechte Lösungen zu finden, sondern ein neues Feindbild zu schaffen um eine große Bevölkerungsgruppe zu diskreditieren.”

Drogenlenker eindeutig benachteiligt

Amann stellt in seiner heutigen Aussendung zuerst klar, dass Drogen- und Alkolenker im öffentlichen Verkehr nichts zu suchen haben, führt dann aber aus: “Mit dem neuen Vorschlag der Bundesregierung werden sogenannte Drogenlenker eindeutig benachteiligt. Unsere Forderung nach Einführung einer Grenzmenge speziell bei Cannabiskonsum wird ignoriert.” Während andere Staaten wie beispielsweise Deutschland eine Grenzmenge von zumindest 0,1 Nanogramm festsetzten, werde in Österreich schon bei geringsten Mengen bestraft, lautet sein Vorwurf an die Regierung. Es komme in der Praxis laufend vor, dass Menschen, welche am Vortag Cannabis konsumierten, am Folgetag nüchtern unterwegs waren und der Bluttest einen Wert von eben 0,1 NG zeigte, der Führerschein entzogen wurde. Oder dass Lenker, welche in Deutschland erwischt worden waren, dort nicht bestraft wurden, von den zuständigen österreichischen Führerscheinbehörden die Fahrerlaubnis entzogen und bestraft wurden.

Nicht nur die Bestrafung und der Führerscheinentzug sind die Folge, erklärt Amann, sondern auch hohe Auflagen wie die Beibringung von verkehrspsychologischen und fachärztlichen Gutachten, sowie eine psychologische Beratung und Betreuung durch eine Drogenberatungsstelle von mindestens einem Jahr. Sollten diese Gutachten nicht innerhalb eines Monats (gesetzliche Entzugsdauer) beigebracht werden, wird der Führerschein erst bei Vorliegen dieser Gutachten und positive Beurteilung des Amtsarztes ausgefolgt. Dies dauert in der Regel mehr als ein halbes Jahr.

Strafenkatalog anpassen

“Weiters können wir feststellen, dass bei Cannabislenkern in Relation zu Alkolenkern weit mehr behördliche Auflagen verordnet werden. Hier wird mit Kanonen auf Spatzen geschossen”, polterte Amann weiter. Die Anhebung der Mindeststrafen durch Suchtmittelkonsum auf 1,6 Promille ist seiner Meinung nach “völlig absurd und auf fehlende Fachlichkeit des Ministeriums zurückzuführen”. Zumal die Verweigerung eines Bluttests schon aktuell mit einem Promillegehalt von 1,6 bestraft wird. Hier sei Amann zufolge so vorzugehen, “dass das Maß der Beeinträchtigung für die Strafhöhe relevant ist. Beispielsweise ist die Beeinträchtigung von Cannabiskonsum vergleichbar mit 0,8 Promille Alkoholwert. Auch bei anderen Substanzen, auch Medikamenten besteht die Notwendigkeit, die Intensität der Beeinträchtigung festzustellen und den Strafenkatalog dementsprechend anzupassen”.

Entscheidung kann nur Arzt treffen, kein Polizist

Amann fordert zum Schluss mit Vehemenz: “Die Feststellung der Beeinträchtigung soll weiterhin den Ärzten überlassen bleiben. Denn die Beurteilung einer Beeinträchtigung setzt Fachlichkeit voraus. Eine möglichst vorurteilsfreie Entscheidung kann nur ein Arzt treffen, welcher nicht direkt in die Amtshandlung involviert ist. Mit einem Wochenendkurs der Polizei die Kompetenz der Feststellung einer Beeinträchtigung zu vermitteln, halten wir für lächerlich, abseits jeglicher Realität und demokratiepolitisch bedenklich.”

(Red.)

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