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Am Erbkuchen naschten viele mit

Bregenz, Lustenau - Beim Isele-Testament gab es ­„Weihnachten“ für die Gemeinde Lustenau. Aber auch für Anwälte.
Abschlussbericht zur Causa Ratz

Als Anna Isele am 30. Mai 2002 kinderlos im Alter von 84 Jahren in Lustenau starb, durfte die 18 Nichten und Neffen zu Recht auf ein gutes Stück aus dem Erbe ihrer Tante hoffen, das einen Wert von mehr als 1,5 Millionen Euro hatte. Sie waren alle fassungslos, als Ende Juli ein Testament auftauchte. Dieses sah die betagte und besachwaltete Hohenemserin Elisabeth Amann als Alleinerbin vor. Erst später wurde das Testament bekanntlich als Fälschung erkannt. Bis dahin gab es den Versuch der Gesetzeserben, möglichst viel vom Vermögen für sich zu retten. Davon profitierten schließlich nicht nur sie, sondern auch die Gemeinde Lustenau sowie die Anwälte Dr. Dieter Klien und Dr. Gerhard Huber.

Verzicht auf Klage

Laut dem Kripo-Abschlussbericht zu den Testamentsfälschungen Isele und Mutschler einigten sich Dieter Klien als Vertreter der Gesetzeserben und Richterin Kornelia Ratz als juristische Beraterin der Erben-Gemeinschaft, auf eine Erbrechtsklage zu verzichten. Laut Polizei-Bericht sei dies Ratz Idee gewesen. Die Begründung dafür: Eine Klage mit ungewissem Ausgang würde zu viel kosten. Immer wieder fiel der Satz: „Da kann man nichts machen.“ Laut Kripo-Bericht ist das eigenartig, weil eine Strafanzeige durchaus erfolgversprechend gewesen wäre. Zitat aus dem Bericht: „. . . denn spätestens bei der Überprüfung des Eintrages Isele im Urkundenverzeichnis-Register wäre die Fälschung aufgeflogen.“

Schenkungsvertrag

Die Rechtsexperten Klien und Ratz beschlossen, einen Schenkungsvertrag auf den Todesfall zu erreichen. Elisabeth Amanns Sachwalter hatte mittlerweile den Rechtsanwalt Gerhard Huber als Nachlass-Vertreter eingesetzt. Gemeinsam mit Kollegen Klien gelang es diesem, das Pflegschaftsgericht von der Berechtigung des Schenkungsvertrages zu überzeugen. Bereits am 24. Oktober 2003 wurde die Liegenschaft EZ 272 mit insgesamt 1801 Quadratmetern an die Marktgemeinde Lustenau zum äußerst günstigen Preis von 333.000 Euro veräußert – kurz vor der Rechstkrafterlangung des Schenkungsvertrages. „Wie Weihnachten für die Gemeinde“ sei das gewesen, wird ein hoher Gemeindebediensteter zitiert. Tatsächlich hatte die Liegenschaft noch 1986 einen Schätzwert von 408.400 Euro. Brisanter Zusatz im Polizeibericht: Laut Aussage des Hauptbeschuldigten in der Testamentsaffäre, Jürgen H., der sich auf den verstorbenen Rechtsanwalt Schwendinger bezog, hätten hinter dem Auftrag, das Testament zu fälschen, Interessen der Gemeinde Lustenau gestanden.

Auszahlung ohne Losungswort

Durch einen geschickten Schachzug kamen die Isele-Erben wenigstens zum Großteil des Barvermögens ihrer Tante. Dieser wird im Kripo-Bericht detailliert beschrieben: Unmittelbar nach ihrem Tod hatten einige der Gesetzeserben im Haus der Anna Isele Sparbücher und Bargeld im Wert von knapp 400.000 Euro an sich genommen und zur Verwahrung einbehalten. Drei dieser vier Sparbücher von der PSK (eines) und der Raiba Lustenau (zwei im Wert von insgesamt fast 300.000 Euro) waren mit Losungsworten versehen. Während die PSK das Geld ohne Losungswort nicht herausrückte, gelang es den Gesetzeserben nach Intervention ihres Anwalts ­Klien, an die zwei Raiba-Guthaben heranzukommen. Am 31. 12. 2003 nach Dienstschluss veranlasste der damalige Direktor der Raiffeisenbank Lustenau die Einrichtung eines Kundenkontos auf Edeltraud Amann. Mit dem Guthaben von 300.000 Euro wurden dann 18 anonyme Sparbücher angelegt mit einer Einlage von jeweils knapp 16.700 Euro.

Hohe Rechtsanwaltskosten

Der Einsatz für die Gesetzeserben nach Anna Isele rentierte sich auch für die Anwälte: Dieter Klien kassierte 41.200 Euro vom Pflegschaftsgericht und stellte an jeden der 18 Gesetzeserben eine zusätzliche Kostennote. Gerhard Huber konnte laut Polizeibericht immerhin noch wenigstens knapp 14.000 Euro einstreifen. (VN/ Hämmerle) 

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