Der nötige Gesetzesentwurf wird im Juni-Landtag behandelt. Bei Einhaltung der gebotenen Fristen ist der erste mögliche Wahlsonntag der 6. September. Den formalen Beschluss über den Wahltermin fällt die Landesregierung in der zweiten Junihälfte.
Landtag beschließt Termin im Juni
Nachdem die Gemeindevertretungs- und Bürgermeisterdirektwahlen, die für den 15. März dieses Jahres vorgesehen waren, zum Schutz der Bevölkerung vor dem Coronavirus abgesagt worden waren, haben Landesregierung und Gemeindeverband nun gemeinsam einen neuen Termin anvisiert.
Die dafür erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen sollen in der Juni-Sitzung des Vorarlberger Landtags gefasst werden. Neben der Bestimmung zur erneuten Ausschreibung der aufgrund von außerordentlichen Verhältnissen abgesagten Wahlen sieht der Gesetzesentwurf einige Erleichterungen vor.
Neue Stichtage
So können Wahlvorschläge, die für die ursprünglichen Wahlen am 15. März 2020 eingebracht wurden, grundsätzlich beibehalten werden. Das erspart den Listen und Parteien das erneute Sammeln von Unterstützungsunterschriften. Es besteht aber auch die Möglichkeit, die Wahlvorschläge zurückzunehmen und zu ändern oder überhaupt neue Wahlvorschläge einzubringen. In letzteren Fall müssen Listen oder Parteien aber erneut Unterstützungsunterschriften sammeln. Alle Wahlvorschläge werden schließlich dahingehend überprüft, ob sie mit dem neuen Wählerverzeichnis übereinstimmen.
Darüber wer am 6. September wahlberechtigt ist, entscheiden sowohl hinsichtlich Hauptwohnsitz als auch Alter neue Stichtage. Diese werden kurz nach Inkrafttreten des Gesetzesbeschlusses im Juni bekannt gegeben.
Neue Wahlkarten
Wahlkarten, die für den ursprünglichen Wahltag beantragt wurden, sind nicht mehr gültig. Bereits bei den Wahlbehörden eingetroffene Wahlkarten werden ungeöffnet vernichtet.
Die amtsführende Vizepräsidentin des Vorarlberger Gemeindeverbands, Bürgermeisterin Andrea Kaufmann, begrüßt einen möglichst frühen Wahltermin: „Je früher die Gemeindevertretungen mit frischem Elan und großen Engagement ihre Arbeit im Dienst der Vorarlbergerinnen und Vorarlberger wiederaufnehmen können, desto besser.“
(VOL.AT
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