“Es kann und darf nicht sein, dass die als Non-Profit-Organisation gegründete ARA Millionengewinne zu Lasten der Konsumenten und der Wirtschaft einstreift”, kritisiert Abfallwirtschaftslandesrat Dieter Egger. Der verantwortliche Umweltminister Josef Pröll müsse diesen Missstand sofort beenden und dafür sorgen, dass die Gewinne an die Bürger zurückbezahlt werden.
Das ARA-System war von Vorarlberg bereits vor dessen Einführung kritisch beurteilt und deshalb abgelehnt worden, betont Egger. Auf Druck der Länder und Gemeinden wurde zumindest ein Missbrauchsbeirat eingerichtet. Dieser hat nun zur Beendigung der Missstände einen Maßnahmenkatalog erarbeitet und dessen Umsetzung dem Minister empfohlen. Der Beirat hat aber lediglich ein Empfehlungsrecht. Sollten die empfohlenen Maßnahmen nicht umgesetzt werden, legen die Ländervertreter im Beirat eine Gesetzesänderung nahe.
Da die ARA die zu erwartenden Abfallmengen im Voraus nur schätzen kann, gesteht ihr das Gesetz so genannte “Zufallsgewinne” zu. Diese sind durch Tarifsenkungen im Folgejahr wieder abzubauen. Dies wurde aber offensichtlich nicht oder nicht ausreichend gemacht. Es liegt der Verdacht nahe, dass die ARA damit ihr Quasi-Monopol ausgenützt hat.
“Wenn eine nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisation binnen zwölf Jahren rund 100 Millionen Euro erwirtschaftet, kann das schwerlich als ‘Zufallsgewinn’ bezeichnet werden”, kritisiert Egger. Jedes Unternehmen und jeder Konsument könne von solchen “Zufällen” nur träumen. Egger fordert den Umweltminister auf, die Empfehlungen des Missbrauchsbeirates zum Schutz der Konsumenten und der Wirtschaft raschest umzusetzen.
Maßnahmenempfehlung des Missbrauchsbeirates:
Aufgrund der Rechtslage sind die Forderungen des Missbrauchsbeirates nur als Empfehlungen im Sinne des § 31 Abs. 2 Zif. 1 AWG 2002 an die ARA-AG bzw die Branchenrecycling Gesellschaften möglich. Wird die Umsetzung der Empfehlungen nicht fristgerecht nachgewiesen, wird eine Änderung des Abfallwirtschaftsgesetzes bzw der Verpackungsverordnung gefordert. Dadurch könnten derartige Maßnahmen hoheitlich durch Bescheid vorgeschrieben werden.
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