Bis Herbst 2009 sollen Alternativ-Möglichkeiten zu der im Vorjahr nach einer VfGH-Entscheidung unmöglich gewordenen Bodensee-Schnellstraße S18 geprüft werden.
Der VfGH hatte im vergangenen Juli die Trassenführung der geplanten S18 für rechtswidrig erklärt, weil die Straße mitten durch ein Vogelschutzgebiet (Wachtelkönig) geführt hätte. Die seit 30 Jahren diskutierte Schnellstraße sollte auf sieben Kilometern Länge die Rheintalautobahn A14 mit dem Schweizer Autobahnnetz verbinden und die Stadt Bregenz und die umliegenden Gemeinden Lochau, Hard, Fußach und Höchst vom Transitverkehr entlasten.
In das nun beschlossene und rund 1,5 Mio. Euro teure Planungsverfahren sind neben Vertretern des Landes unter anderem auch die Schweizer Nachbarn, die Straßenbaugesellschaft Asfinag, alle betroffenen Gemeinden sowie Umweltorganisationen mit eingebunden, um eine möglichst breite Berücksichtigung aller Interessen zu gewährleisten. Im Planungsverfahren werden unter anderem auch die Nullvariante, also der Ist-Zustand, und Lösungsmöglichkeiten ohne Straßenbau mit forciertem Ausbau des öffentlichen Verkehrs analysiert.
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