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Altenrhein: Vorarlberg gegen Aufwertung

Vorarlberg lehnt einen Statuswechsel des Grenz- und Bodensee-nahen Schweizer Airport Altenrhein-St. Gallen vom Flugfeld zum Regionalflughafen strikt ab.

Diese Haltung bekräftigte Landeshauptmann Herbert Sausgruber heute, Dienstag, im Pressefoyer nach der Sitzung der Landesregierung erneut. Er habe in der Landesregierung über den seit Jahren verfolgten Wunsch der Altenrhein-Betreiber nach Aufwertung zu einem Regionalflughafen berichtet. Aus Sicht des durch Überflüge betroffenen Anrainerlandes Vorarlberg wäre dieses Vorhaben ausschließlich im Rahmen des zwischen der Schweiz und Österreich staatsvertraglich vereinbarten „Lärmkorsetts“ möglich. In diesem Sinn werde auch Verkehrsminister Hubert Gorbach ersucht, das Nachbarland auf die vertragliche Basis des „Lärmkorsetts“ für den betrieb von Altenrhein hinzuweisen.

Der im Sommer 1991 von den damaligen Außenministern Alois Mock und Rene Felber in Bregenz unterzeichnete Staatsvertrag zwischen Österreich und der Schweiz wird vom Land, aber auch von Umweltschutzorganisationen in der Region Bodensee als wirksamer Riegel gegen Altenrhein-Ausbaupläne gesehen. Das bilaterale Abkommen sieht ein „Lärmkorsett“ mit Einschränkungen für Flugzeiten, Flugbewegungen und Dezibelhöchstwerten vor. Die mittlerweile von der AUA übernommene Wien-Linienflüge der „Rheintalflug“ wurden erst durch das „Lärmkorsett“ möglich.

Vorarlberg werde vom „Lärmkorsett“ nicht abrücken und einer Lockerung nicht zustimmen. Das hatte Landeshauptmann Sausgruber bereits im März 2000 in Bregenz bei einer Aussprache mit dem St. Galler Landammann Walter Kägi bekräftigt. Der Schutz der Bevölkerung müsse im Rahmen des „Lärmkorsetts“ aufrecht bleiben, es sei zu befürchten, dass der Wunsch nach Aufwertung zum Regionalflughafen die festgelegten Lärm-Grenzwerte übertreffen würde.

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