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Altenrhein: Lärmgrenzen nicht überschritten

Die staatsvertraglich vereinbarten Tageslärmbelastungen durch den Betrieb des Flugplatzes Altenrhein sind im April 2004 nicht überschritten worden.

Während der so genannten Normalbetriebszeiten überprüfte der Flugbeobachter die Einhaltung der Flugrouten. Darüber hinaus wurden die von der Flugplatzbetreiberin, der Airport Altenrhein AG, gemeldeten Flugbewegungen und die damit zusammenhängenden Berechnungen der Lärmpunktezahlen überprüft.

Der Flugbeobachter nahm seine Kontrolltätigkeiten auch während der so genannten Randbetriebszeiten wahr. Das sind jene Zeiten vor, zwischen oder nach den Regelbetriebszeiten, in denen auch Ausnahmegenehmigungen erteilt werden können. Im April wurden insgesamt 26 Ausnahmebewilligungen während der Randbetriebszeiten erteilt, davon berührte eine österreichisches Staatsgebiet. Bei einer Flugbewegung handelte es sich um einen Ambulanzflug und bei einer um einen Feuerwehreinsatz.

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