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Als Sonderklasse-Patient ausgegeben: Unbedingte Haft anstelle Geldstrafe

Richter zu Angeklagtem: "Sie sind ein absoluter Schmarotzer."
Richter zu Angeklagtem: "Sie sind ein absoluter Schmarotzer." ©Bilderbox/Symbolbild
Feldkirch - 72-Jähriger gab sich im Spital wieder als Sonderklasse-Patient aus: Berufungsgericht hob die Strafe für den Vorbestraften drastisch an.

Das Landesgericht Feldkirch hatte den 72-Jährigen im Juni noch mit einer Geldstrafe von 3000 Euro davonkommen lassen – 200 Tagessätze zu je 15 Euro. Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck verhängte nun aber eine weit strengere Strafe. Es verurteilte den einschlägig Vorbestraften wegen schweren Betrugs zu einer unbedingten Haftstrafe von vier Monaten. Dabei handelt es sich um eine Zusatzstrafe zu einer bezirksgerichtlichen Geldstrafe von 120 Tagessätzen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Der aus Deutschland stammende Mann hatte wieder einmal ein Vorarlberger Spital betrogen, dieses Mal um 9700 Euro. Er täuschte während anhängiger Exekutionsverfahren erneut vor, ein Sonderklasse-Patient zu sein. Dabei verfügte der Patient über gar keine private Sonderklasse-Zusatzversicherung.

Richterin Beatrix Kiechl begründete als Vorsitzende des OLG-Senats die drastische Anhebung der Strafe so: Der Angeklagte sei bereits mit acht Vorstrafen belastet, davon mehreren einschlägigen. Er sei in der Vergangenheit bereits zweimal verurteilt worden, weil er sich als Klassepatient ausgegeben habe. In Österreich sei er bislang immer mit Geldstrafen davongekommen, in Deutschland auch mit bedingter Haft. Noch nie habe er eine Freiheitsstrafe verbüßen müssen. Die bisherigen Strafen hätten nicht gefruchtet. Deshalb sei jetzt eine unbedingte Haftstrafe zu verhängen gewesen.

Das in Feldkirch verhandelnde Oberlandesgericht urteilte strenger, als das Chef-Staatsanwalt Wilfried Siegele gefordert hatte, der sich für eine teilbedingte Freiheitsstrafe aussprach.

Gegen das Feldkircher Urteil hatte der Angeklagte erfolglos volle Berufung eingelegt, wegen Schuld, Strafe und Nichtigkeit. Der 72-Jährige fühlt sich zu Unrecht als Betrüger verurteilt. Die OLG-Entscheidung kommentierte er so: “Das Urteil bedeutet für mich die Todesstrafe.”

Über Richter beschwert

Der Angeklagte hatte sich gegen den Rat seines Verteidigers über den Feldkircher Erstrichter beim Präsidenten des Oberlandesgerichts schriftlich beschwert, weil der ihn in der Verhandlung kritisiert hatte. “Sie sind ein absoluter Schmarotzer, der Leistungen in Anspruch nimmt, ohne zu bezahlen”, hatte der Richter des Landesgerichts während der Verhandlung gesagt. Danach aber fällte der Erstrichter ein Urteil, das nach Ansicht des Zweitgerichts deutlich zu milde ausgefallen war.

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