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Alptraum: Zu Unrecht in Haft

Symbolfoto &copy Bilderbox
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22 Jahre später kämpft Wiener um Entschädigung - U-Haft wegen angeblicher Betrügereien ruinierte Geschäftsmann - Nun fordert dieser von der Republik finanzielle Wiedergutmachung.

Es ist über 22 Jahre her, als der Wiener Geschäftsmann Gert L. als mutmaßlicher Betrüger in U-Haft genommen wurde. Vom 20. April bis zum 18. Juni 1982 saß er im Gefängnis – zu Unrecht, wie spät, aber schließlich doch festgestellt wurde. Denn nach nicht weniger als 15 Jahren wurde das Strafverfahren endlich abgeschlossen und Gert L. 1997 freigesprochen. Freuen konnte er sich darüber nicht so recht: Groß angelegte Medienberichte über seine Festnahme und die angeblichen Betrügereien hatten ihn ruiniert. Noch immer kämpft der mittlerweile 55-Jährige um eine Haftentschädigung bzw. den erlittenen Verdienstentgang.

1,7 Millionen Euro gefordert

Am Dienstagnachmittag fand im Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen eine weitere Tagsatzung statt. 1,7 Millionen Euro verlangt Gert L. von der Republik Österreich als finanzielle Wiedergutmachung. Denn er war ein gut verdienender, umtriebiger Geschäftsmann, der unter anderem große Immobilienprojekte abgewickelt und Veranlagungen angeboten hatte. „Er und seine Gattin waren immer gut angezogen. Er hat einen großen Amerikaner gefahren. Und er hat meine Honorare immer pünktlich bezahlt“, erinnerte sich nun ein Zivilanwalt im Zeugenstand, der für diesen beispielsweise Treuhandschaften übernommen hatte.

Die plötzliche Verhaftung hätten dessen gesamte wirtschaftliche Grundlage zerstört, sagte der Advokat. „Die Gläubiger sind wahnsinnig geworden, er ist riesengroß in der Zeitung gestanden, die Polizei hat ihn auf einer Pressekonferenz als Riesenbetrüger bezeichnet“, erinnerte sich der Zeuge. Die Konten seien gesperrt und Gert L. von den Banken auf die berüchtigte Liste der unerwünschten Kunden gesetzt worden.

Rechter setzte “Todestsoß”

Auch der Strafverteidiger, der den 55-Jährigen damals vertreten hatte, konnte sich noch recht gut an den Fall erinnern. Die U-Haft hätte dazu geführt, dass plötzlich alle Kredite fällig gestellt wurden und zahlreiche Kunden die veranlagten Gelder zurück forderten. Dass im Zuge des Strafverfahrens die Staatsanwaltschaft darüber hinaus die Weisung erteilte, Gert L. dürfe nicht mehr als Anlageberater tätig sein, bezeichnete der Verteidiger als „Todesstoߓ.

15 Jahre ließ sich die Justiz Zeit, ehe sie den Verdächtigen von den erhobenen Vorwürfen freisprach. Dabei gab es in dem Prozess lediglich fünf Verhandlungstage, insgesamt wurde nur knapp fünf Stunden verhandelt. „Man hat sogar versucht, ihn zu erpressen. Man hat gesagt, er soll sich wegen fahrlässiger Krida schuldig bekennen, dann lässt man den Betrugsvorwurf fallen“, behauptete der Verteidiger im Zeugenstand. Zudem habe „jeder diesen Akt wie eine heiße Erdäpfel fallen gelassen“.

Die Finanzprokuratur, die die Interessen der Republik vertritt, hat Gert L. bisher keinen Cent bezahlt. Ein Ende des Zivilprozesses ist vorerst nicht absehbar.

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