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Alpflächen: Nur jeder Dritte legt Einspruch ein

Trotz Einspruchsmöglichkeiten haben viele Alpbauern auf dieses Recht verzichtet.
Trotz Einspruchsmöglichkeiten haben viele Alpbauern auf dieses Recht verzichtet. ©VN/Ludwig Berchtold
Bregenz - Strafbescheide und Rückforderungen: Viele Alpbauern wollten sich den Aufwand sparen.
ÖVP forderte Planungssicherheit
"High Noon auf den Alpen"
Möglichkeiten für Bauern ausgelotet

Der Vorwurf hat Vorarlbergs Alpbauern hart getroffen: in den Förderanträgen sollen viele zu große Almflächen angegeben haben. Vor gut zwei Wochen sind 300 Straf- und weitere 200 Rückforderungsbescheide der Agrarmarkt Austria (AMA) an die Land zugestellt worden. Schon im Vorfeld hatte das Landwirtschaftsministerium die rechtlichen Voraussetzungen geschaffen, um erfolgreich gegen die Bescheide vorzugehen. „Wenn ein Alpbauer bei den Flächenangaben nach bestem Wissen und Gewissen vorgegangen ist, dann bringt er nicht nur die Sanktionen sondern auch die Rückforderungen weg“, so Agrar-Landesrat Erich Schwärzler damals.

Einspruchsfrist ist vorbei

Mittlerweile ist die Einspruchsfrist vorbei. Laut VN-Informationen hat nur etwa jeder dritte Alpbauer aus dem Land Einspruch gegen den Bescheid eingelegt. Teils weil die Rückforderungs- und die Strafhöhen gering waren, ein anderer Teil dürfte nicht aktiv geworden sein, „weil die festgestellten Größenordnungen den tatsächlichen Verhältnissen entsprachen“, erklärt Gebhard Bechter, Direktor der Landwirtschaftskammer auf VN-Anfrage.

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