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Alpenverein gegen Zwei-Meter-Abstandsregelung bei Schutzhütten-Übernachtung

Bei der Übernachtung auf Schutzhütten muss jeweils zwei Meter Sicherheitsabstand gehalten werden
Bei der Übernachtung auf Schutzhütten muss jeweils zwei Meter Sicherheitsabstand gehalten werden ©Pixabay (Sujet)
Ab 29. Mai darf offiziell in heimischen Schutzhütten wieder übernachtet werden - die dabei vorgesehene Zwei-Meter-Distanz findet der Österreichische Alpenverein jedoch problematisch.
Alpinvereine erwarten "spezielle Hüttensituation"

Der Österreichische Alpenverein ist mit der vorgesehenen Regelung für Schutzhütten, in denen ab 29. Mai wieder übernachtet werden kann, nur teilweise einverstanden. Dass in Matratzenlagern ein Sicherheitsabstand von zwei Metern gelten soll, "hat uns überrascht. Das trifft uns hart", meinte Peter Kapelari, Leiter der Abteilung Hütten beim größten heimischen Alpinverein, am Dienstag.

Alpenverein ging von Sicherheitsabstand von einem Meter aus

Beim Alpenverein ist man bis zuletzt davon ausgegangen, dass in Schutzhütten analog zur Gastronomie ein Sicherheitsabstand von einem Meter vorgeschrieben werden wird, um die Gefahr einer Infektion mit SARS-CoV-2 zu minimieren. Der Entwurf zu einer Covid-19-Lockerungsverordnung sieht nun jedoch vor, dass die Nächtigung in einem Schlaflager oder in Gemeinschaftsschlafräumen nur zulässig ist, wenn gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens zwei Metern eingehalten wird oder das Infektionsrisiko durch "geeignete Schutzmaßnahmen zur räumlichen Trennung" minimiert werden kann.

Nur jede vierte Matratze wäre nutzbar

Für Kapelari ist es nicht nachvollziehbar, dass Bergkameraden, die nach einer Tour in einer Hütte einkehren, beim Essen in der Gaststube einen Abstand von einem Meter zu Personen beachten müssen, die nicht derselben Gruppe angehören, während beim Nächtigen der doppelte Sicherheitsabstand gelten soll. "Das würde bedeuten, dass man nur jede vierte Matratze belegen kann", stellte Kapelari im Gespräch mit der APA klar. Matratzen in Schutzhütten haben durchwegs eine Breite von 80 oder 90 Zentimetern.

Alpenverein ersucht um offizielle Reduktion des Sicherheitsabstands

Das hätte zur Folge, dass sich die Nächtigungskapazität in etlichen Hütten drastisch reduzieren und müde Wanderer und Bergsteiger an starken Besuchstagen abgewiesen werden müssten. Der Alpenverein hofft daher, dass der ins Auge gefasste Sicherheitsabstand in der endgültigen Verordnung auf zumindest zwei Matratzenbreiten reduziert wird.

Damit wären für die anstehende Sommersaison zusätzliche Schlafplätze gewonnen. Ein entsprechendes Ersuchen habe man bereits den politisch maßgeblichen Stellen übermittelt, hieß es.

(apa/Red)

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