Im Gerichtssaal sind viele Rechtsbrecher noch fest entschlossen, jetzt den richtigen Weg einzuschlagen. Doch wieder in Freiheit lockt der alte Freundeskreis, Drogen, Alkohol, zu viel Freiheit, mit der sie nicht umgehen können. So spricht das Gericht im Zusammenhang mit bedingten Verurteilungen gerne Weisungen aus. Diese reichen von Meldepflicht über Alkoholabstinenz, über Drogenentzug bis hin, eine Ausbildung abzuschließen. Wird der Nachweis, dass man der Weisung nachgekommen ist, nicht erbracht, wird die Bewährungsstrafe fällig und man muss unter Umständen doch ins Gefängnis. Dasselbe gibt es bei bedingten Entlassungen aus Haftstrafen.
Nur mit Zustimmung
Bei Therapien, die nur „freiwillig“ Sinn machen, gibt es allerdings den Zusatz, dass der Betreffende beispielsweise einem stationären Aufenthalt zustimmen muss. Die Alternative ist bei solchen Fällen allerdings im Rahmen von „Therapie statt Strafe“ Gefängnisaufenthalt. Die meisten bevorzugen dann doch eine Therapie. Rückfällen vorzubeugen ist schwierig, doch Weisungen schienen dem Gesetzgeber dafür ein geeignetes Mittel zu sein.
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