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Alleinvermittlung fordert den Makler

Ein Alleinvermittlungsauftrag verpflichtet einen Makler dazu, alles zu unternehmen, um eine Immobilie zu verkaufen. Darauf haben Kunden ein Anrecht.

„Makler dürfen nicht nach Gutdünken handeln, wenn ihnen ein Kunde einen Alleinvermittlungsauftrag erteilt“, so Realitätenfachmann Dr. Thomas Allgäuer, Lauterach. „Der Makler ist dazu verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, damit es zu einem Abschluss kommt.“

Es reicht also nicht, so Dr. Allgäuer, die Immobilie nur auf der eigenen Homepage zu präsentieren und abzuwarten. „Jeder Kunde hat ein Recht darauf, dass der Makler zum Beispiel Inserate schaltet, potenzielle Interessenten kontaktiert und auch sonst aktiv wird.“ Das bedeutet etwa konkret, dass ein Haus oder ein Wohnung möglichst gut präsentiert werden, bei Bedarf durch professionelle Fotos und gute Grundriss- sowie Lagepläne. Ebenso ist auf die mögliche Übernahme von Wohnbauförderung usw. hinzuweisen. „Ein unscharfes Foto vom Handy und eine schlampige Beschreibung wirken nicht unbedingt verkaufsfördernd.“

Stellt ein Kunde fest, dass seine zum Verkauf stehende Immobilie etwa monatelang nicht besichtigt wird, kann er vom Makler Initiative fordern oder auch aus einem Vertrag aussteigen. Thomas Allgäuer: „Es gibt Beispiele, dass in solchen Fällen Makler erklären, dass zu diesem hohen Preis eben keine Interessenten zu finden sind. Es ist aber Aufgabe des seriösen Maklers, ein Objekt zu einem reellen Preis anzubieten. Es nützt nichts, wenn sich ein Käufer höhere Preise erwartet und er dann das Objekt nicht loswird.“ Allerdings darf ein Makler eine Immobilie auch nicht unterbewerten, nur um zu einem raschen Abschluss zu kommen.

Dr. Thomas Allgäuer stellt fest: „Seriöse Makler haben ein großes Interesse daran, dass Abschlüsse zustande kommen. Immerhin werden sie nur bei Erfolg auch bezahlt. Kommt es zu keinem Abschluss, kann der Makler auch kein Honorar in Rechnung stellen.“

Ein Alleinvermittlungsauftrag wird meist zwischen 3 und 6 Monate abgeschlossen. Werden allerdings verschiedene Makler gleichzeitig beauftragt, (dann ist es auch kein Alleinvermittlungsauftrag, sondern nur ein schlichter Vermittlungsauftrag) hat das meist zur Folge, dass keiner viel unternimmt, weil die Motivation fehlt. Immerhin fallen Kosten an und wenn dann der Abschluss über einen Mitbewerber erfolgt, bleiben dem Makler lediglich die Ausgaben übrig.

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