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"Alle abknallen": Gast ­rastete im Casino aus

Bezahlt der Angeklagte dem Gericht die Geldbuße, dann wird das Strafverfahren gegen ihn ohne Urteil eingestellt werden.
Bezahlt der Angeklagte dem Gericht die Geldbuße, dann wird das Strafverfahren gegen ihn ohne Urteil eingestellt werden. ©Symbolbild/Bilderbox
Geständiger Unbescholtener kam ohne Urteil mit diversioneller Geldbuße davon.

Nach Morddrohungen gegen mehrere Mitarbeiter des Bregenzer Spielcasinos wurde dem wegen gefährlicher Drohung angeklagten Gast gestern am Landesgericht Feldkirch eine Diversion gewährt. Die Geldbuße für den Arbeitslosen beträgt 600 Euro. Der Beschluss von Richter Wilfried Marte ist nicht rechtskräftig.

Bezahlt der Angeklagte dem Gericht die Geldbuße, dann wird das Strafverfahren gegen ihn ohne Urteil eingestellt werden. Dem unbescholtenen 43-Jährigen würde damit eine Vorstrafe erspart bleiben. Der Angeklagte und der Staatsanwalt Manfred Melchhammer waren mit einer Diversion einverstanden. Der Angeklagte kam in den Genuss der milden Sanktionsform, weil er unbescholten und geständig ist und zum angeklagten Tatzeitpunkt erheblich alkoholisiert war.

Mitarbeiter bedroht

Als Gast im Bregenzer Spielcasino ist der Liechtensteiner am 1. Dezember 2013 ausgerastet. Was ihn in Rage gebracht haben könnte, wurde gestern bei der kurzen Gerichtsverhandlung nicht erörtert. Der ehemalige Spielvermittler von Profifußballern hat, so die Anklage, drei Mitarbeiter des Spielcasinos bedroht – einen Saalchef, einen Sicherheitsmann und eine Rezeptionistin.

Er werde „eine Waffen holen und alle abknallen“, soll der aufgebrachte Gast zu den Casino-Mitarbeitern gesagt haben. Zu einem der Mitarbeiter soll er gesagt haben, die Knarre liege bei ihm im Auto. Er sei der Erste, der eine Kugel abbekomme. Der Gast hat laut Strafantrag mit einem Zeigefinger auf die Stirn des Casino-Mitarbeiters gezeigt und angekündigt, er werde genau dorthin schießen. Der Randalierer wurde von einem Security-Mitarbeiter aus dem Spielcasino gebracht. Deswegen soll er noch aggressiver geworden sein.

Vor der gestrigen Hauptverhandlung hat sich der Angeklagte schriftlich bei den betroffenen Casino-Mitarbeitern für sein Fehlverhalten entschuldigt. Mehrere Stunden nach dem Vorfall wurden bei dem Alkoholisierten 1,47 Promille gemessen.

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