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Alkolenkerin fuhr beinahe Polizistin an

Anhaltesignale der Verkehrskontrollen durchführenden Polizisten absichtlich missachtet
Anhaltesignale der Verkehrskontrollen durchführenden Polizisten absichtlich missachtet ©APA
Geldstrafe auch für Beifahrer, der laut Urteil Fahrerin dazu anstiftete, Verkehrskontrolle zu missachten.

Von Seff Dünser (NEUE)

Die alkoholisierte Autolenkerin hat nach Ansicht der Richterin eine Verkehrspolizistin beinahe angefahren und zwei weitere Polizisten gefährdet. Deswegen wurde die 29-Jährige aus dem Bezirk Bludenz gestern am Landesgericht Feldkirch wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt und Gefährdung der körperlichen Sicherheit schuldig gesprochen. Dafür wurde die unbescholtene Erstangeklagte zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (300 Tagessätze zu je fünf Euro) verurteilt. Die mögliche Höchststrafe wären drei Jahre Haft gewesen.

Der Beifahrer hat die Autofahrerin nach Überzeugung der Richterin zu den Straftaten angestiftet. Das trug dem vorbestraften 29-Jährigen mit gutem Einkommen eine Geldstrafe von 6300 Euro (420 Tagessätze zu je 15 Euro) ein. Hinzu kommen 1050 Euro aus einer ursprünglich bedingt gewährten Vorstrafe. Damit beträgt die Gesamtstrafe für den Deutschen 7350 Euro.

Keines der Urteile ist rechtskräftig. Verteidiger Michael Battlogg meldete für die beiden Angeklagten volle Berufung an. Nun wird das Oberlandesgericht Innsbruck entscheiden.

Nach den gerichtlichen Feststellungen hat die alkoholisierte Autofahrerin in der Juli-Nacht auf einer Landesstraße im Montafon die Anhaltesignale der Verkehrskontrollen durchführenden Polizisten absichtlich missachtet. Demnach musste eine auf der Leitlinie stehende Polizistin zurückweichen, um eine Kollision mit dem Fahrzeug zu vermeiden. Der Beifahrer hat laut Urteil zu seiner Freundin gesagt, sie soll nicht anhalten und stattdessen ohne Licht davonfahren.

Gefährliche Form

Weil es sich bei dem Fahrmanöver um eine gefährliche Form des Widerstands gegen die Staatsgewalt gehandelt habe, habe auch die Geldstrafe für die unbescholtene Frau nicht teilbedingt nachgesehen werden können, sagte Richterin Sonja Nachbaur. Die Freisprüche fordernden Angeklagten gaben an, sie hätten die auf der Straße stehenden Polizisten gar nicht gesehen.

(NEUE)

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