AA

Alkolenker zu teilbedingter Haft verurteilt

Der junge Mann akzeptierte das Urteil von drei Monaten unbedingter Haft.
Der junge Mann akzeptierte das Urteil von drei Monaten unbedingter Haft. ©Eckert
Feldkirch - Auch wenn unklar ist, warum ein 72-Jähriger auf der Überholspur ein Hindernis war, der "Hintermann" wurde schuldig gesprochen.
Bilder vom Unfallort
72-Jähriger starb bei Unfall

Von: Christiane Eckert

28. Dezember 2017. Der 29-jährige Hörbranzer fährt mit seinem Pkw um 5.45 Uhr Richtung Bregenz. Auf der Autobahn in Hörbranz vor dem Pfändertunnel nimmt er plötzlich einen stehenden oder zumindest sehr langsam fahrenden Pkw vor sich auf der Überholspur wahr. Er versucht auszuweichen, doch zu spät, er fährt dem Vordermann mit rund 94 km/h auf. Der vordere Lenker, ein 72-jähriger Schweizer Rentner kommt ums Leben. Eine Obduktion ergibt, dass der ältere Herr zumindest keine nachweisbaren gesundheitlichen Probleme hatte, die ihn zum Anhalten zwangen.

Alkolenker vor Gericht

Der Auffahrer flüchtete zunächst zu Fuß, kehrte dann aber wieder an die Unfallstelle zurück. Im Blut hatte der junge Mann nachweislich immerhin 1,12 Promille. Es war an jenem Morgen dunkel, es gab Schneeregen und erlaubt sind an der betreffenden Stelle 80 km/h. Dem jungen Mann tut es aufrichtig leid, er beschönigt nichts und hat sich in einem rührenden Brief bei der Familie des Opfers entschuldigt. Er trinkt keinen Alkohol mehr und versucht andere davon abzuhalten, sich betrunken hinters Steuer zu setzen. Als Strafe kommt laut Rechtssprechung für die grob fahrlässige Tötung nur eine teilbedingte Haft in Frage. Richterin Sonja Nachbar verhängt neun Monate, drei davon unbedingt. Der junge Mann akzeptiert das Urteil, die Staatsanwältin gibt vorerst keine Erklärung ab.

(Red.)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Alkolenker zu teilbedingter Haft verurteilt