Aus dem Gerichtssaal Von Seff Dünser
Der 17-jährige Führerscheinneuling verursachte am 8. Dezember 2018 in Lech einen schweren Verkehrsunfall. Das Auto des alkoholisierten Lenkers erfasste auf einem Gehweg sechs Fußgänger. Bei der Kollision wurden vier Passanten schwer verletzt und zwei leicht.Dafür wurde der unbescholtene Angeklagte am Landesgericht Innsbruck zu einer teilbedingten Geldstrafe von 960 Euro (240 Tagessätze zu je vier Euro) verurteilt. Davon beträgt der unbedingte, dem Gericht zu bezahlende Teil 480 Euro. Das milde Urteil ist nicht rechtskräftig.
Angeklagter ist geständig
Der Schuldspruch erfolgte nicht nur wegen fahrlässiger Körperverletzung, sondern auch wegen Gefährdung der körperlichen Sicherheit. Denn der Autofahrer, dessen Fahrzeug außer Kontrolle geriet, gefährdete seinen Beifahrer und eine ebenfalls unverletzt gebliebene Fußgängerin. Die mögliche Höchststrafe für den zur Tatzeit 17-jährigen Jugendlichen betrug ein Jahr Gefängnis. Mittlerweile ist der Vorarlberger 18 Jahre alt.
Vor Gericht war der Angeklagte geständig. Nach dem Unfall wurde beim alkoholisierten Fahrzeuglenker ein Promillewert von 1,0 gemessen. Ihm wurde zudem zum Vorwurf gemacht, dass er bei Dunkelheit auf der schneebedeckten Straße zu schnell gefahren ist. Der Pkw geriet um 1 Uhr nachts auf einer Landesstraße in einer leichten Rechtskurve in Fahrtrichtung Warth ins Schleudern. Das Auto kam auch von der Gegenfahrbahn ab und erfasste auf dem linken Gehweg sechs Fußgänger.
Wieso findet der Prozess in Innsbruck statt?
Warum der Strafprozess gegen den Vorarlberger nach den in Vorarlberg begangenen Straftaten in Innsbruck stattfand, wisse er nicht, sagte auf Anfrage der Innsbrucker Gerichtssprecher Andreas Stutter. Der Strafantrag der Staatsanwaltschaft Feldkirch sei am Landesgericht Feldkirch eingebracht worden, teilte der Sprecher des Landesgerichts Innsbruck mit. Danach sei aus ihm unbekannten Gründen das Strafverfahren nach Innsbruck abgetreten worden.
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