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Alkolenker nach Unfall verurteilt

©VOL.AT/Eckert
Vorsichtshalber deponierter Schlüssel hielt Betrunkenen nicht von Risikofahrt ab.

von Christiane Eckert/VOL.AT

Anfang November gönnte sich der 48-Jährige einen Abstecher ins „Zack-Zack“ und danach noch ins „Atlantis“. Dort ging er wie gewohnt vor. Der Stammgast hinterlegte vorsichtshalber, quasi als Selbstschutz, seinen Autoschlüssel beim DJ. Wenn der Gast dann in den frühen Morgenstunden nach Hause wollte, fuhr ihn der Geschäftsführer oder einer der Angestellten üblicherweise nach Hause. Doch was an diesem Abend genau ablief, ist nicht rekonstruierbar. Irgendwann musste sich der Mann doch in seinem Alkoholdusel selbst den Schlüssel zurück geholt haben. Jedenfalls fuhr er mit einem, ebenfalls betrunkenen Bekannten nach Hause.

Über zwei Promille

Wenig später passierte der Unfall, in Bürs krachte das Fahrzeug gegen einen Fahrbahnteiler, der Beifahrer, der übrigens nicht angeschnallt war, erlitt mehrere Rippenbrüche, war einige Tage stationär im Spital und dann drei Wochen im Krankenstand. Auch er kann zum Ablauf des Abends wenig sagen. Er weiß nur noch, dass er einfach mitgefahren ist und dass es keine große Diskussion darüber gab. Jetzt im Strafprozess will der Schlosser 10.000 Euro Teilschmerzengeld von seinem Bekannten. Zugesprochen bekommt er 2000. An Strafe gibt es für die fahrlässige Körperverletzung 1200 Euro Geldstrafe. Dabei wurde davon ausgegangen, dass der Alkolenker nicht mit einer noch bevorstehenden Autofahrt rechnete.

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