Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser
Bei dem schweren Verkehrsunfall hätten alle Beteiligten sterben können, sagten im März beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch der Richter und der Staatsanwalt. Schutzengel hätten dafür gesorgt, dass es keine Toten gegeben habe.
Zehn Verletzte forderte am 14. September 2018 in Bregenz die Kollision eines Autos mit einem abbiegenden Kleinbus. Im Kleinbus, der mit ungarischen Staatsbürgern vollbesetzt war, wurden sieben Mitfahrer schwer und drei leicht verletzt.
Für den Unfall wurde vor Gericht der Mercedes-Fahrer verantwortlich gemacht. Der 48-jährige Tschetschene war mit 1,08 Promille Alkohol im Blut und mit 100 statt der erlaubten 60 Stundenkilometern auf der Arlbergstraße in Richtung Stadtzentrum gefahren. Bei der Kreuzung mit der Landstraße prallte sein 1,8 Tonnen schweres Auto um 21.30 Uhr gegen den links abbiegenden Kleinbus.
Erste Instanz „zu milde“
Wegen fahrlässiger Körperverletzung in zehn Fällen wurde der mit drei einschlägigen Vorstrafen belastete Angeklagte in Feldkirch zu einer teilbedingten Haftstrafe von zwölf Monaten verurteilt. Davon betrug der unbedingte, zu verbüßende Teil drei Monate. Neun Haftmonate wurden für eine Probezeit von drei Jahren auf Bewährung nachgesehen.
In der Berufungsverhandlung am Innsbrucker Oberlandesgericht (OLG) wurde gestern die zu verbüßende Freiheitsstrafe gleich um sieben Monate angehoben. Der OLG-Senat unter dem Vorsitz von Richterin Ingrid Brandstätter setzte in zweiter Instanz die Strafe mit zehn Monaten Gefängnis rechtskräftig fest. Das teilte auf Anfrage OLG-Sprecher Wigbert Zimmermann mit. Der Strafberufung der Staatsanwaltschaft Feldkirch wurde in Innsbruck Folge gegeben. Die drei Berufungsrichter waren der Meinung, dass die Sanktion in erster Instanz zu milde ausgefallen war. Die mögliche Höchststrafe wäre zwei Jahre Gefängnis gewesen. Zivilrechtlich drohen dem arbeitslosen Verurteilten hohe Schadenersatzforderungen.
Zu schnell unterwegs
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er übernehme nur für seine Alkoholisierung die Verantwortung. Der Kleinbus habe beim Abbiegen nicht geblinkt. Nach Ansicht der Richter hat der ungarische Kleinbuslenker aber sehr wohl den Blinker betätigt.
Der verkehrstechnische Sachverständige Christian Wolf kam in seinem Gutachten zum Schluss, das es zu keinem Unfall gekommen wäre, wenn der Angeklagte mit seinem Mercedes die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 60 Stundenkilometern eingehalten hätte.
VOL.AT war damals live vor Ort
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