14 Beamte des BGK Dornbirn waren daran beteiligt. Insgesamt wurden 27 Alkotests durchgeführt, davon waren 8 positiv. 5 Fahrzeuglenker werden wegen Übertretung nach § 5 StVO (0,8 Promille u. darüber), 3 Fahrzeuglenker wegen Übertretung nach § 14 Führerscheingesetz (0,5 bis 0,79 Promille) und 18 Fahrzeuglenker wegen Übertretungen nach der StVO, nach dem KFG und nach dem Führerscheingesetz der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn angezeigt werden; 4 Fahrzeuglenkern wurde der Führerschein abgenommen. 2 Fahrzeuglenker waren ohne Lenkerberechtigung unterwegs. Insgesamt wurden nach verkehrsrechtlichen Bestimmungen 32 Organstrafverfügungen erlassen.
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