16 Beamte wurden bei der Schwerpunktaktion eingesetzt. Sechs Fahrzeuglenker werden wegen Übertretung nach § 5 StVO (0,8 Promille u. darüber) angezeigt, ein Fahrzeuglenker verweigerte den Alkotest, drei Fahrzeuglenker werden wegen Übertretung nach § 14 Führerscheingesetz (0,5 bis 0,79 Promille) angezeigt und fünf Fahrzeuglenkern wurde der Führerschein an Ort und Stelle abgenommen.
17 Fahrzeuglenker werden wegen Übertretungen nach der StVO und dem KFG der Bezirkshauptmannschaft Dornbirn angezeigt, ein Lenker, bei dem Suchtgift (Speed) sichergestellt wurde, wird wegen Vergehen nach dem Suchtmittelgesetz dem Gericht angezeigt. Eine Anzeige erfolgt wegen Übertretung nach dem Jugendschutzgesetz.
Bei fünf Fahrzeuglenkern lag der Atemluftalkoholwert zwischen 1,3 u. 1,7 Promille. Nach verkehrsrechtlichen Bestimmungen wurden 50 Organstrafverfügungen erlassen. Von einem Fahrzeuglenker wurde eine Strafsicherstellung eingehoben. Drei Fahrzeuglenker wurden wegen technischer Mängel beanstandet bzw. werden bei der BH Dornbirn angezeigt. Zwischen 23.30 und 04.00 Uhr wurden die Beamten der Verkehrs-Schwerpunktaktion zu insgesamt sechs tätlichen Auseinandersetzungen im Bezirk zur Unterstützung angefordert.
Quelle: Sicherheitsdirektion Vorarlberg
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