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Alkohol: Führerschein auch bei Radfahrern gefährdet

Wer als Pedalritter auffällt, muss mit eventuell folgenschweren Polizeikontrollen rechnen.
Wer als Pedalritter auffällt, muss mit eventuell folgenschweren Polizeikontrollen rechnen. ©BilderBox
Schwarzach - Laut Peter Rüscher von der Vorarlberger Verkehrspolizei werden bei Radfahrern keine gezielten Alkoholkontrollen durchgeführt. Und dennoch kommen Anhaltungen vor.

“Wenn jemand durch Schlangenlinien auffällt oder etwa einen Verkehrsunfall verursacht”, nennt Rüscher als Beispiele, oder aber auch: “Es kam schon vor, dass vorbeifahrende Radler Polizeibeamte mit blöden Bemerkungen anflegeln. Dann wird er auch kontrolliert.”

Ergibt der Alkoholtest mehr als 0,8 Promille, erfolgt eine Anzeige bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Das kann teuer für den Probanden werden. Der Gesetzgeber ahndet diese Übertretung mit Geldstrafen in der Höhe von 800 bis 3700 Euro. Auch der Führerschein (sofern im Besitz) kann abgenommen werden. Der Gesetzgeber sieht dies allerdings nur bei potentiellen Alkoholikern und wiederholten gravierenden Verkehrsverstößen vor.

Den ausführlichen Artikel lesen Sie hier in der aktuellen Ausgabe der Vorarlberger Nachrichten.

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