“Wenn jemand durch Schlangenlinien auffällt oder etwa einen Verkehrsunfall verursacht”, nennt Rüscher als Beispiele, oder aber auch: “Es kam schon vor, dass vorbeifahrende Radler Polizeibeamte mit blöden Bemerkungen anflegeln. Dann wird er auch kontrolliert.”
Ergibt der Alkoholtest mehr als 0,8 Promille, erfolgt eine Anzeige bei der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Das kann teuer für den Probanden werden. Der Gesetzgeber ahndet diese Übertretung mit Geldstrafen in der Höhe von 800 bis 3700 Euro. Auch der Führerschein (sofern im Besitz) kann abgenommen werden. Der Gesetzgeber sieht dies allerdings nur bei potentiellen Alkoholikern und wiederholten gravierenden Verkehrsverstößen vor.
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