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Alkohol am Steuer: Ab gewisser Grenze vor Strafrichter

Die von Justizministerin Maria Berger Möglichkeit, Alkolenker ab einer gewissen Promillegrenze auch ohne Unfälle mit Personenschaden vor den Strafrichter zu bringen, stieß auf wenig Zustimmung. JM Berger: Noch keine konkreten Vorhaben

Die Richtervereinigung warnte vor einer „enormen Arbeitsbelastung“, das Kuratorium für Verkehrssicherheit befürchtet gar, dass sich diese Maßnahme positiv für die Sünder auswirken könnte.

Dass Alkolenker ab einem bestimmten Grad der Betrunkenheit wegen fahrlässiger oder vorsätzlicher Gemeingefährdung vor dem Strafrichter stehen sollten, diese Forderung wird laut KfV-Chef Othmar Thann alle drei, vier Jahre erhoben. Auch wenn Deutschland eine derartige Regelung besitzt, könnte dies nicht ohne weiteres auf Österreich mit seinem anderen Rechtssystem umgelegt werden, warnte der Fachmann.

Laut KfV sieht das Justizstrafrecht nämlich für Ersttäter immer eine bedingte Strafe vor – auf diesen „Milderungsgrund“ habe man einen Rechtsanspruch. Während Alkolenker durch das Verwaltungsstrafrecht eine unbedingte Geldstrafe samt Führerscheinentzug erwarten, käme ein Alkolenker selbst mit mehr als drei Promille vor dem Strafrichter mit einer bedingten Geldstrafe davon – und könnte den Führerschein auch noch behalten.

Wie Thann ausführte, wäre der Entzug der Fahrerlaubnis eine Strafe – und Doppelstrafen (bedingte Geldstrafe und Führerscheinentzug, Anm.) seien verboten. „Das wäre positiv für den Täter – und das würde wohl niemandem gefallen.“

In Deutschland hingegen, wo sich Alkolenker ab einem Promille vor dem Strafrichter verantworten müssen, würde ein Fahrverbot als „Auflage“ zusätzlich verhängt. Das sei eine andere rechtliche Konstruktion, so der KfV-Chef.

Zudem seien derartige Vorstöße laut Thann in der Vergangenheit von der Richterschaft vehement abgelehnt worden. Schließlich würde dies eine massive zusätzlich Arbeitsbelastung bedeuten. Alleine im ersten Halbjahr 2007 wurden vom Innenministerium 15.937 Anzeigen wegen einer Alkoholisierung von über 0,8 Promille erstattet.

Präsidentin der Richtervereinigung Barbara Helige gegenüber der APA: „Prinzipiell reicht das derzeitige Gesetz aus.“ Wenn es genug Personal gäbe, dann wäre prinzipiell zwar alles machbar. „Aber ich warne davor, dass man immer mehr Tatbestände schafft, die sich enorm auf die Arbeitsbelastung der Gerichte auswirkt.“

Trunkenheit am Steuer kann schon jetzt empfindliche Kosten verursachen: Bereits ab 0,5 Promille (Vormerkdelikt) fallen mindestens 218 Euro Strafe an, ab 0,8 Promille 580 Euro plus vier Wochen Führerscheinentzug. Ab 1,2 Promille ist der Schein für drei Monate weg, außerdem werden 872 Euro fällig. Wer mit mehr als 1,6 Promille erwischt wird, zahlt mehr als 1.100 Euro und darf den Zündschlüssel vier Monate nicht umdrehen.

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