Von: Seff Dünser (NEUE)
Für gewöhnlich werden Männer angeklagt und nötigenfalls bestraft, wenn sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen, ihren Kindern Unterhalt zu bezahlen. In dieser Woche fanden jedoch am Bezirksgericht Bezau hintereinander gleich zwei Strafprozesse gegen angeklagte Frauen wegen Verletzung der Unterhaltspflicht statt.
Dafür wurde die Angeklagte im zweiten Prozess sogar zu einer unbedingten Gefängnisstrafe verurteilt. Über die mit sechs einschlägigen Vorstrafen belastete 52-Jährige wurde eine Haftstrafe von zwei Monaten verhängt. Das Urteil, mit dem der Bezirksanwalt einverstanden war, ist nicht rechtskräftig.
Die derzeit in Niederösterreich wohnhafte Frau hat nach Ansicht von Richterin Claudia Feiertag ihre Unterhaltspflichten sechs Jahre lang gröblich verletzt. Demnach hat die Mutter ihren 2002 geborenen und nicht mit ihr lebenden Zwillingen zwischen 2012 und 2018 keine oder zu wenig Alimente bezahlt.
Abwesend
Mildernd wertete die Bezirksrichterin das Geständnis der Angeklagten und erschwerend den langen Tatzeitraum. Die Angeklagte ist zum Prozess am Bezirksgericht Bezau nicht erschienen. Verhandelt wurde in ihrer Abwesenheit. Die mögliche Höchststrafe hätte sechs Monate Gefängnis betragen. Seine Unterhaltspflicht verletzt nach Paragraf 198 des Strafgesetzbuches, wer etwa arbeiten könnte, es aber nicht tut.
Der unmittelbar davor stattfindende Alimente-Prozess wurde vertagt. Denn Richterin Feiertag lässt ein psychiatrisches Gutachten zur Zurechnungsfähigkeit der Angeklagten erstellen. Der unbescholtenen 35-Jährigen wird vorgeworfen, sie habe ihren getrennt von ihr lebenden Kindern zwischen Ende 2017 und Anfang 2019 keine oder zu wenig Alimente bezahlt.
Befragt zu ihrem Vermögen, sagte die Arbeitslose, sie habe ein 20 Jahre altes Auto, ein Pferd und mit einer Zither ein wertvolles Musikinstrument.
(NEUE)
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