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"Ali-Baba"-Räuber wird wohl nicht abgeschoben

Kurde wurde im Jahr 2004 rechtsmäßig verurteilt
Kurde wurde im Jahr 2004 rechtsmäßig verurteilt ©VOL.AT/Zellhofer, Hofmeister
Dornbin/Feldkirch/Wien - Kurde, verurteilt wegen eines Überfalls in Dornbirn, könnte in Türkei als PKK-Mitglied verfolgt werden, meint der Verwaltungsgerichtshof.
"Heißer Fall" Ali-Baba

Dem verurteilten Räuber wird in Österreich kein Asyl erteilt und auch kein subsidiärer Schutz gewährt. Dennoch wird der in der Alpenrepublik lebende Kurde wohl nicht in seine türkische Heimat abgeschoben werden, weil ihm als Mitglied der kurdischen Terrororganisation PKK in der Türkei politische Verfolgung drohen würde.

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar 2016 entschieden, dass der 42-Jährige nicht in Österreich bleiben darf und in die Türkei abgeschoben wird. Diese Rückkehrentscheidung hat jetzt aber der Verwaltungsgerichtshof wegen der Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufgehoben.

Das Bundesverwaltungsgericht habe, so die Kritik des Verwaltungsgerichtshofes, nicht mehr konkret geprüft, ob dem Kurden in der Türkei eine den Menschenrechten widersprechende Behandlung drohe. Denn die politische Lage für Kurden habe sich seit Juli 2015 durch die Aufkündigung des Waffenstillstands zwischen der Türkei und der PKK geändert. Hunderte Kurden seien festgenommen und beschuldigt worden, Verbindungen zur Untergrundorganisation zu haben. Ein Cousin des kurdischen Revisionswerbers verbüße in der Türkei wegen seiner Aktivitäten bei der Arbeiterpartei Kurdistans eine lebenslange Freiheitsstrafe.

Bestätigt hat der Verwaltungsgerichtshof hingegen die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, dass der 42-jährige Kurde in Österreich weder Asyl noch hilfsweise subsidiären Schutz erhält. Weil der Türke 2004 am Landesgericht Feldkirch bei der Wiederholung seines Strafprozesses rechtskräftig wegen schweren Raubes zu einer Zusatzstrafe von acht Jahren Gefängnis verurteilt worden ist. 2008 ist der Häftling vorzeitig aus dem Gefängnis entlassen worden.

Der den Tatvorwurf bestreitende Kurde war nach Ansicht des Landesgerichts Mitglied einer sechsköpfigen PKK-Bande, die im November 1998 im türkischen Lokal „Ali Baba“ in Dornbirn einen bewaffneten Raubüberfall verübt hat. Die Täter wurden wegen des Tatorts in den Medien „Ali-Baba-Räuber“ genannt.

40.000 Euro geraubt

30 türkische Lokalgäste und Bedienstete wurden bei dem nächtlichen Überfall mit Maschinenpistolen und Gewehren bedroht, um insgesamt 40.000 Euro beraubt und nackt mit Kabelbindern gefesselt. Medial, so der Verwaltungsgerichtshof, sei berichtet worden, die Kurden-Bande gehöre zum Terror-Netzwerk PKK. Der Staatsanwalt habe in seinem Plädoyer ausgeführt, es handle sich um eine linksextreme Organisation, die sich Geld für ihre militanten Ziele verschafft habe.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

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