Am Landesgericht Feldkirch muss sich heute ein 31-jähriger Algerier unter anderem wegen absichtlicher schwerer Körperverletzung vor Gericht verantworten. Der illegal in Vorarlberg aufhältige Mann hat bereits mehrere Vorstrafen, saß in Haft und wurde bedingt entlassen. Insgesamt sind noch zwei Jahre Strafe offen. Das hinderte ihn nicht, sich Ende August in Bludenz mit mehreren somalischen Staatsbürgern in einen handfesten Streit einzulassen. Dabei soll er ein Messer gezückt und einen der Somalier schwer verletzt haben.
Inakzeptables Verhalten
Nach der Auseinandersetzung suchte der Algerier selbst wegen einer kleineren Verletzung das Spital auf. Auch dort führte er sich dermaßen auf, dass die Polizei gerufen werden musste. Der Mann bedrohte laut Anklage Ärzte, Portier und Schwestern und auch auf der Fahrt ins Gefängnis gab es weitere Morddrohungen. „Der Angeklagte besitzt ein erhebliches Aggressionspotential“, so die Staatsanwaltschaft. Der Angeklagte selbst behauptete bislang, er habe nie ein Messer gehabt. Bisher gab es von seiner Seite mehrere Versionen der Geschichte.
Prozess muss auf Jänner vertagt werden
Der Angeklagte bekam heute ausreichend Gelegenheit, seine Version zu schildern. Er berichtet, dass er wegen Paranoia immer wieder in Behandlung sei, Medikamente nehmen müsse und er damals im August von den Somaliern schwer beleidigt worden sei. Die somalischen Zeugen werden auf Englisch und Deutsch einvernommen. Doch einer der Tatzeugen spricht ausschließlich Somlisch, die anderen Sprachen versteht er nicht. Da er unverzichtbar ist, muss der Prozess auf fünften Jänner vertagt werden.
Weitere Vorwürfe
Zu den restlichen Vorwürfen abseits der versuchten absichtlich schweren Körperverletzung bekennt sich der Algerier zum Teil schuldig. Er räumt ein, dass er Polizeibeamte beschimpft und bedroht habe, dass er in der Arrestzelle randalierte und sich auch im Krankenhaus daneben benahm. Allerdings sei er unter extremem Stress gestanden, habe unter seiner psychischen Beeinträchtigung gelitten. Im Jänner wird der Schöffensenat entscheiden, welche Version er glaubt. Vorerst heißt es für den Mann, der allein wegen alter Straftaten noch zwei Jahre Haft offen hat, warten auf den nächsten Termin.
(red)
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