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Albtraum nach Spitalsbesuch

Dornbirn - Die 85-jährige Frieda Winsauer wurde bei einem Spitalbesuch schwer verletzt. Eine defekte Parkplatzschranke fiel auf die Pensionistin. Jahrelang fühlte sich niemand verantwortlich.  | Urteil

“Ich habe einen Verwandten im Spital Dornbirn besucht und als ich mit dem Fahrrad durch die geöffnete Parkplatzschranke fahren wollte, fiel diese plötzlich auf mich herunter”, schildert die 85-jährige Dornbirnerin Frieda Winsauer im Gespräch mit den “VN”. Was dann folgte, war ein jahrelanger Albtraum – verbunden mit einem ewig andauernden Gerichtsverfahren. Vier Jahre brauchte es, bis die Pensionistin schließlich zu ihrem Recht kam.

Frieda Winsauer war am 3. März 2003 gerade auf dem Heimweg, als die automatische Schranke beim Spital versagte und sie zu Sturz brachte. Die 85-Jährige war durch die offene Schranke durchgeradelt, als sich diese plötzlich schloss und die Frau vom Rad stieß.

Die Bilanz: Gebrochener Oberschenkel, schwere Komplikationen bei der Heilung. Insgesamt drei Operationen, verbunden mit insgesamt drei Monaten Spitalsaufenthalt. “Die Stadt Dornbirn zeigte sich hinsichtlich einer außergerichtlichen Einigung stets kooperativ”, so der Rechtsbeistand der Verletzten, Gottfried Waibel. Doch eine solche Lösung scheiterte am Widerstand der Versicherung des Spitals. Man argumentierte mit der Haftung des Schrankenherstellers, dieser müsse zahlen. Es folgte Gutachten auf Gutachten, niemand wollte für den fatalen Unfall die Verantwortung übernehmen.

Nachdem das Landesgericht Feldkirch die Haftung der Spitalsbetreiberin ablehnte, sprach das Oberlandesgericht Innsbruck der Frau nun 50.000 Euro Schadenersatz zu. Zuzüglich Prozesskosten von 13.800 Euro. Die offene Schranke hatte sich nachweislich durch eine Fehlfunktion geschlossen. “Doch ganz allgemein besteht bei solchen Schranken nach dem Durchfahren eines Autos die Gefahr, dass die sich senkende Schranke nachfahrende Fußgänger oder Radfahrer verletzt”, so die Urteilsbegründung. Das Warnschild “Achtung! Automatischer Schranken” war nach Ansicht des Gerichts zu allgemein. Auch der Umstand, dass die Schranke TÜV-geprüft und regelmäßig gewartet wurde, ändert nichts an der Haftung.

Der Zuspruch des Schadenersatzes mag ein kleiner Trost sein, doch das Bein wird nie mehr wie es war. Die einst rüstige 85-Jährige, die so gerne wanderte, Rad fuhr und in ihrem Garten arbeitete, bleibt in ihrer Bewegungsfähigkeit deutlich eingeschränkt. Mähte sie vor dem Unfall noch selbst Rasen und räumte den Schnee weg, ist sie nun auf Hilfe angewiesen und Schmerzen überschatten ihren Alltag. Doch den Kampf gegen die Versicherung hat Frieda Winsauer gewonnen.

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