Vorarlberg will die Schweiz klagen: Denn das Atomkraftwerk Mühleberg stellt auch eine Gefahr für die Vorarlberger dar. Im Falle eines Super-GAU kennt die Strahlung keine Grenzen. Josef Lercher, Anwalt der Dornbirner Kanzlei Sutterlüty Klagian Brändle Lercher, wurde im Juli damit beauftragt, die Klage auszuarbeiten. Das Verfahren muss nun jedoch neu aufgerollt werden.
UVS hebt Vergabe auf
Grund: Der Bregenzer Rechtsanwalt Ludwig Weh hatte sich ebenso für die Rechtsvertretung beworben, bekam aber eine Absage. Zu Unrecht, wie er glaubt, und wandte sich an den Unabhängigen Verwaltungssenat (UVS). Dieser gab ihm recht: Die Entscheidung der Landesregierung wurde für nichtig erklärt. Der UVS bemängelte, dass die Kosten für das Verfahren sie wurden auf 90.000 Euro geschätzt nicht genau genug erhoben wurden. Weh findet aber noch weitere Gründe, warum die Vergabe an Lercher die Chancen Vorarlbergs schmälere: Dieser habe überhaupt keine Erfahrung mit Fällen vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). Man wird aber bis nach Strassburg gehen müssen. Dafür bräuchte man von Anfang an Wissen und Erfahrung, sagt Weh, und verweist auf seine eigene Liste an gewonnenen Verfahren vor dem EGMR.
Wenn man am Anfang einen Fehler macht, ist man draußen, bringt es Weh auf den Punkt. Und spricht etwa ein Urteil aus dem Jahr 2000 an, demnach Vorarlberg zu weit entfernt wäre, um überhaupt eine Parteistellung zu haben. Das ist aber nach Fukushima möglicherweise nicht mehr zeitgemäß. Da muss man neu argumentieren. Aber wenn man das Urteil aus dem Jahr 2000 nicht gleich berücksichtigt, ist alles für die Katz. Das ist der K2, erklärt Weh bildlich. Er wirft der Landesregierung zudem vor, dass der Auftrag nicht nach sachlichen, sondern nach lokalen Gesichtspunkten erfolgte: Landesrat Erich Schwärzler und Lerchers Kanzleikollege sind aus Bregenzerwälder Nachbargemeinden.
Unsachlich und spekulativ
Lercher wehrt sich gegen die Vorwürfe. Wehs Behauptungen seien unsachlich und spekulativ, die Entscheidung des UVS beruhe allein auf einem Formalfehler. Lercher hält sich für den besten Kandidaten: Er beschäftige sich im Gegensatz zu Weh seit vielen Jahren mit dem Kernenergierecht, auch außerhalb der beruflichen Tätigkeit. Es ist schade, dass in einer Angelegenheit, welche die gesamte Vorarlberger Bevölkerung betrifft, von anderer Seite versucht
Bestes Angebot ausgewählt
Auch Schwärzler weist die Vorwürfe zurück: Die Entscheidung wurde von der Fachabteilung des Landes getroffen. Und dort wird das beste Angebot ausgewählt. Die Erkenntnis des UVS müsse man zur Kenntnis nehmen: Das Vergabeverfahren muss wiederholt werden. Dass es dadurch zu Verzögerungen bei der Klage kommt, glaubt Schwärzler nicht. Schließlich müsse man so oder so auf die technischen Gutachten des Umweltministeriums warten, die für Oktober angekündigt sind. Hubert Hämmerle aus der zuständigen Europaabteilung des Landes gibt Schwärzler Rückendeckung. Das war eine rein sachliche Entscheidung. Lercher hat in der Schweiz die meiste Erfahrung. Ob wir überhaupt zum EGMR kommen, ist ungewiss. Er geht davon aus, dass die Klage noch in diesem Jahr eingebracht wird.
Kritik der Opposition
FPÖ-Klubobmann Dieter Egger, der gemeinsam mit den anderen drei Klubchefs und Atomaktivistin Hildegard Breiner die Klagen einbringen würde, stellt in Frage, ob das Verfahren objektiv war: Die Vergabe an die Kanzlei Sutterlütty, Klagian, Lercher ist für mich nicht nachvollziehbar. Und SPÖ-Chef Michael Ritsch kritisiert: Das ist ärgerlich. Damit verliert man in einer wichtigen Angelegenheit Zeit. Grünen-Chef Johannes Rauch legt nach: Bisher bin ich davon ausgegangen, dass die Landesregierung in der Lage ist, Aufträge rechtskonform zu vergeben. Das scheint offensichtlich ein Irrtum zu sein. Wir werden das verstärkt kontrollieren müssen.
AKW-Klage
Vorgangsweise Die Klubobleute Rainer Gögele (ÖVP), Dieter Egger (FPÖ), Johannes Rauch (Grüne) und Michael Ritsch (SPÖ)werden gemeinsam mit Hildegard Breiner als Vertreterin der Umweltorganisationen ein Verfahren gegen das Schweizer AKW Mühleberg anstrengen einerseits einen Antrag auf Entzug der Betriebsgenehmigung in der Schweig und andererseits eine Klage auf Unterlassung der Gefährung des Lebens durch radioaktive Immissionen in einem zivilrechtlichen Verfahren in Österreich. Der Gang bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ist möglich. Auch eine Klage gegen ein deutsches Kernkraftwerk steht noch im Raum.
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