Erfreulich auch der beachtliche Marktanteil der Liveübertragung im Fernsehen, der bei der letzten Sitzung im Oktober bei sensationellen 53 Prozent lag.
Mit Einführung der Aktuellen Stunde im Vorarlberger Landtag konnte das Interesse der Bevölkerung an der landespolitischen Arbeit erfreulich gesteigert werden. Wichtig sei dabei, ein griffiges Thema zu haben und das kompetent und interessant aufzubereiten. Für die Bürgerinnen und Bürger kam es in der heutigen Aktuellen Stunde zu einer informativen Aufbereitung der Thematik Familie und einem interessanten Querschnitt, wie in den einzelnen Fraktionen der Bereich Familie, Familienförderung und Kinderbetreuung gewichtet und gesehen wird, so Landtagspräsident Halder. Damit werde Landespolitik der Bevölkerung nachvollziehbar nahe gebracht und ein ganz entscheidender Schritt zu mehr Transparenz in der landespolitischen Arbeit gesetzt.
Höchst zufrieden zeigte sich LTP Halder über die Quoten der Fernseh-Liveübertragung der letzten Aktuellen Stunde. Nach Angaben des ORF Vorarlberg lag der Marktanteil in den so genannten Konkurrenzhaushalten bei 53 Prozent. Da im übrigen Österreich um diese Zeit für ORF 2 der Anteil bei 16 Prozent liegt, stellt dies laut ORF einen sensationellen Wert dar. Davon haben in absoluten Zahlen rund 6.000 Zuseherinnen und Zuseher die letzte Aktuelle Stunde, in der es eine höchst abwechslungsreiche und kontroversielle Debatte um die Silvretta-Arena gab, gesehen. Diese hervorragende Quote zeigt, dass unsere landespolitische Arbeit auf entsprechende Resonanz stößt, so Halder. Jugendgesetz: Keine Alkoholabgabe an unter 18-Jährige
Verschärft hat der Landtag in seiner heutigen Sitzung, an der erfreulich viele Jugendliche auf der Besuchergalerie zu sehen waren, die Bestimmungen des Jugendgesetzes bezüglich der Alkoholabgabe. Mehrheitlich wurde ein Abgabeverbot von Alkohol an Jugendliche unter 18 Jahren beschlossen. Dies gilt auch für so genannte Alkopops. Unter Strafe gestellt wurde auch das Mitführen solcher Alkoholikas. Anstelle einer Strafe, die bis zu 500 Euro betragen kann, ermöglichen die neuen Bestimmungen den Jugendlichen, im Falle der Zuwiderhandlung eine Suchtpräventionsstelle aufzusuchen.
Die Gesetzesänderung sieht zudem vor, dass offizielle Stellen Jugendliche als Testkäufer einsetzen können. Damit sollen vor allem jene Geschäfte ermittelt werden, die Alkohol an unter 18-jährige verkaufen.
Landtagspräsident Gebhard Halder sieht in der Verschärfung der Bestimmungen des Jugendgesetzes ein wirksames Mittel zur Alkoholprävention und damit auch zum Schutz der Jugend.
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