Der Pressesprecher des Landesgerichts Feldkirch, Reinhard Flatz, hatte auf Anfrage von Journalisten die Aktenzahl zweier ähnlich gelagerter Fälle verwechselt. In beiden Fällen habe es ein Unzuständigkeitsurteil des Landesgerichts gegeben, so Flatz.
50-Jährige überfahren
Hintergrund des Verfahrens ist ein tödlicher Autounfall im März des vergangenen Jahres in Feldkirch. Nach einem Streit wurde eine 50-jährige Oberländerin vom Fahrzeug des Beschuldigten überrollt und erlitt dabei tödliche Verletzungen. Der Unfalllenker aus St. Gallen beging Fahrerflucht und meldete sich erst Stunden später. Aufgrund von Zeugenaussagen wurde anfänglich auch wegen Mordes ermittelt. Ein Gutachten ergab allerdings, dass sich die Frau im toten Winkel befunden hatte. Die Verhandlung findet laut Flatz Ende März bzw. Anfang April am BG Feldkirch statt.
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