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Akkreditierung für Sexualkundevereine erst 2022

Ab 2022 wird nach definierten Qualitätskriterien geprüft.
Ab 2022 wird nach definierten Qualitätskriterien geprüft. ©APA/HELMUT FOHRINGER
Das Akkreditierungsverfahren für Vereine mit sexualpädagogischen Angeboten an Schulen dürfte erst im zweiten Semester des Schuljahrs 2021/22 stehen.
Nur akkreditierte Sexualpädagogik-Vereine an Schulen

Die Umsetzung verzögere sich nach wie vor aufgrund der Corona-Pandemie, so Bildungsminister Heinz Faßmann (ÖVP) in der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der SPÖ. Eine geplante Erhebung unter Lehrkräften habe erst im April abgeschlossen werden können, die Auswertung laufe noch.

Christlicher Sexualkundeverein sorgte für Diskussionen

Hintergrund des geplanten neuen Verfahrens waren die Diskussionen um den auch an Schulen tätigen christlichen Sexualkundeverein TeenSTAR. Ende 2018 war bekannt geworden, dass in dessen Schulungsmaterialien u.a. Homosexualität als heilbares Identitätsproblem und Selbstbefriedigung als schädlich dargestellt wurden. Außerdem wurden kein Sex vor der Ehe und natürliche Empfängnisverhütung propagiert.

Den Schulen wurde daraufhin von einer Zusammenarbeit mit TeenSTAR abgeraten, außerdem sollten sich sexualpädagogische Vereine grundsätzlich für den Einsatz an Schulen akkreditieren müssen. Als Übergangslösung wurden im Sommersemester 2019 Clearingstellen in den Bildungsdirektionen eingerichtet, die die Schulen punkto Seriosität und Qualität sexualpädagogischer Vereine beraten. Zwischenzeitlich wollten nach dem Ende der ÖVP-FPÖ-Regierung die beiden Parteien externe Vereine ganz aus dem Sexualkundeunterricht verbannen, das stieß allerdings auch in den Bildungsdirektionen überwiegend auf Skepsis.

Vereine werden nach Qualitätskrierien überprüft

Ab dem zweiten Semester des Schuljahrs 2021/22 sollen nun nur noch Vereine an die Schulen dürfen, deren Angebot davor nach definierten Qualitätskriterien überprüft wurde. Zuletzt durften dort wegen der Corona-Schutzmaßnahmen gar keine schulfremden Personen im Schulgebäude tätig sein - diese Einschränkung ist erst in der Vorwoche gefallen.

(APA/Red)

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