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AK wirft Regierung Gesetzesbruch vor

Die AK wirft der Regierung im Zusammenhang mit dem Gesetz über die Zuständigkeit der Ministerien und das Privatisierungsgesetz Gesetzesbruch vor.

Die Regierung habe, so wird AK-Präsident Herbert Tumpel in der Zeitung der Vorarlberger AK zitiert, besagte Gesetze ohne die gesetzlich vorgeschriebene Begutachtungspflicht durch die Arbeiterkammer beschlossen.

Vorarlbergs AK-Präsident Josef Fink schließt sich der harten
Kritik seines Bundeskollegen an. Laut Fink müssen alle Gesetze, die neu erstellt oder novelliert werden, zuerst von der Interessensvertretung Arbeiterkammer begutachtet werden.

Im vorliegenden Fall sei dies nicht der Fall gewesen. Ob es sich dabei “um ein Versehen” der Parteifreunde von Wolfgang Schüssel & Co handle oder das Vorgehen “schon System” habe, könne er nicht sagen.

Er gehe nicht davon aus, dass Schüssel die Absicht verfolge,
die Kammer um ihre Rechte zu bringen. Rechtliche Gegenmaßnahmen könne die Kammer eines Bundeslandes nicht ergreifen, dies sei eine Angelegenheit der Bundesarbeiterkammer.

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