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AK will eigene Pension für jede Frau

Noch immer haben nur 60 Prozent der Frauen eine eigene Pension, 24 Prozent verfügen über eine Witwenpension und 16 Prozent erhalten keinerlei Pensionszahlung.

Auf diese Fakten hat die Arbeiterkammer Mittwoch Abend in einem Hintergrundgespräch verwiesen. Sie fordert eine deutlich höhere Bewertung der Kindererziehungszeiten, das Schließen von Versicherungslücken bei Arbeitslosigkeit und eine bedarfsorientierte Mindestsicherung von 630 Euro für Alleinstehende bzw. 900 Euro für Ehepaare.

Von Pensionssplitting hält die Arbeiterkammer nichts. Damit Hausfrauen nicht finanziell vollkommen vom pensionierten Partner abhängig sind, sollten sie automatisch einen Teil seiner Pension überwiesen bekommen, und zwar etwa 450 Euro, forderten Ingrid Moritz, die Leiterin der AK-Frauenabteilung, und Helmut Ivansits, Leiter der AK-Abteilung Sozialversicherung.

Moritz wies auf die nach wie vor bestehende Benachteiligung der Frauen im Berufsleben hin: Berufsunterbrechung, Teilzeitarbeit, weniger Aufstiegschancen. „Das mittlere Jahreseinkommen von Frauen liegt um 40 Prozent unter jenem der Männer. Dadurch ist auch die mittlere Eigenpension bei Frauen deutlich niedriger als bei Männern:
Mit durchschnittlich 635 Euro Eigenpension bei den Neuzugängen erreichen Frauen nicht einmal die Hälfte der Pension der Männer (1.431 Euro).“

Drei Ansatzpunkte sieht die Arbeiterkammer, um die Situation der Frauen im Alter zu verbessern: Mehr Jobchancen, bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für beide Elternteile und unmittelbare Verbesserungen im Pensionssystem. Konkret verlangt die Arbeiterkammer mehr Unterstützung von Frauen bei der Ausbildung, bei der beruflichen Weiterbildung und Qualifizierungen im Rahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Auch soll das Gleichbehandlungsrecht ausgebaut werden und wirksamere Sanktionen, mehr Schutz vor Arbeitsplatzverlust und auch die Ausweitung des Geltungsbereichs auf freie DienstnehmerInnen enthalten.

Die Witwenpension wird nach Meinung der Arbeiterkammer auf Grund der zunehmenden Vielfalt an Lebensformen immer unsicherer. Langfristig soll sie daher durch eine eigenständige Alterssicherung ersetzt werden. Weitere Forderungen der AK: Eine deutlich höhere Bewertung der Kindererziehungszeiten, indem die ersten zwei Karenzjahre am Durchschnittseinkommen von Frauen und Männern bemessen werden. Die Pflege naher Angehöriger ab der Pflegestufe drei soll in der Pensionsversicherung auch dann Berücksichtigung finden, wenn die Erwerbstätigkeit nicht aufgegeben wird, das heißt, wenn die Frau einer Teilzeitbeschäftigung nachgeht und zusätzlich Pflegearbeit übernimmt.

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