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AK warnt vor Spesen beim unbedachten Umgang mit dem Konto

©APA (Themenbild)
Die Arbeiterkammer (AK) warnt die Konsumenten vor zusätzlichen Spesen, die beim unbedachten Umgang mit ihrem Konto anfallen.

So verrechnen die Banken drei bis sieben Euro, wenn man am Bankschalter per Erlagschein auf das Konto bei einer anderen Bank Geld einzahlt.

“Rückleitungsspesen” teils doppelt verrechnet

Wenn ein Abbuchungs- oder Dauerauftrag fällig wird, während das Konto gerade im Minus steht, fallen “Rückleitungsspesen” an, erinnert AK-Expertin Gabriele Zgubic. Sie können 5 bis 7,5 Euro betragen und womöglich zwei Mal verrechnet werden: Von der eigenen Bank und vom Unternehmen, das das Geld erhalten sollte.

Auch Bargeld am Schalter kostet

Auch verrechnen Banken Spesen (0,24 bis 2,01 Euro), wenn man Bargeld am Schalter abhebt, statt mit der Bankomatkarte. Manche Banken verrechnen sogar bis zu einem Euro, wenn man am Schalter auf das eigene Konto Geld einzahlt., kritisiert die AK.

AK: Spesen “überhöht und nicht angemessen”

Die Arbeiterkammer wünscht sich, dass keine Spesen anfallen, wenn Kunden Geld auf ihr eigenes Konto einzahlen oder von dort abheben. Auch sollten die Rückleitungsspesen nicht doppelt verrechnet werden. Die hier anfallenden Spesen seien “deutlich überhöht und nicht angemessen”.

Transparenz gefordert

Bankkunden müssten nicht nur wie gesetzlich vorgesehen vor Vertragsabschluss eine vollständige Übersicht über die Konditionen erhalten. Banken sollten ihnen auch jährlich die Details aller verrechneten Kosten zukommen lassen und die Preise im Internet bekanntgeben. (APA/ red)

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