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AK warnt vor dubiosen Gerichtsvorladungen per E-Mail

Eine Vorladung zur Verhandlung via E-Mail? Das macht kein Gericht der Welt.
Eine Vorladung zur Verhandlung via E-Mail? Das macht kein Gericht der Welt. ©Bilderbox
Derzeit häufen sich beim Konsumentenschutz der AK Vorarlberg die Beschwerden über eine gerichtliche Vorladung, welche Betroffene per E-Mail erhalten. Öffnet man den enthaltenen Link, wird Schadsoftware auf dem Computer installiert.

Dr. Karin Hinteregger, Leiterin der AK-Konsumentenberatung, warnt: „Ein Gericht wird niemals eine Vorladung per E-Mail versenden. Löschen Sie die Mail und folgen Sie keinesfalls dem angeführten Link!”

Schadsoftware statt Gerichtsbescheid

In der E-Mail werden die Empfänger dazu aufgefordert werden, am 23. April 2014 um 10 Uhr bei Gericht zu erscheinen. Falls nicht, könne der Richter auch in Abwesenheit der Person verhandeln. Damit die Betroffenen überhaupt wissen, worum es geht, können sie über einen Link angeblich eine Kopie des Gerichtsbescheides herunterladen.

“Wer den Link öffnet, lädt Schadsoftware auf seinen Computer herunter“, erläutert Karin Hinteregger. Sie warnt eindringlich, dem Link nicht zu folgen und die E-Mail sofort zu löschen. “Kein Gericht versendet seine Vorladungen per E-Mail.”

 

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