Nach Weihnachten beginnt für viele Konsumenten der Umtauschstress. Die Arbeiterkammer warnt nun davor, dass Unternehmen in der Regel nicht verpflichtet sind, Waren zurückzunehmen. Tauschbörse
Der AK-Tipp: Das Umtauschrecht soll beim Kauf vereinbart werden. Bei defekten Produkten muss ein Händler allerdings die Ware entweder kostenlos reparieren, umtauschen oder dem Kunden sein Geld zurück erstatten.
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